Der Hilfsmittel-Bereich umfasst eine Vielzahl an Produkten, von Bandagen über Hörgeräte bis hin zu Rollstühlen oder Prothesen. Auf diesen Seiten erfährst Du, welche Anwendungen und Produkte zu den Hilfsmitteln gehören, welche gesetzlichen Zuzahlungen Sie leisten müssen und für welche Hilfsmittel sogenannte Festbeträge gelten.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Versorgungen nur durch einen Vertragspartner der Krankenkasse erfolgen können. Um es Dir zu erleichtern, den jeweils nächsten Leistungserbringer zu finden, bieten wir mit unserem Partner Medicomp auf deren Website eine Vertragspartnersuche an. Die dort angezeigte Liste kannst Du Dir ausdrucken, über die folgenden Links.
Unsere qualifizierten Vertragspartner werden Ihre Versorgung auf elektronischem Weg beantragen. So ist eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens durch die Bosch BKK sichergestellt.