U-Untersuchungen
Nutze die Chance für Dein Kind
Die Früherkennungsuntersuchungen sollen mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes erkennen. Je früher Entwicklungsstörungen erkannt werden, desto besser kann gezielt gefördert und behandelt werden. Also – das „gelbe Heft“ nehmen und rechtzeitig Termine bei Deiner (Kinder-)Ärztin oder Deinem (Kinder-)Arzt vereinbaren!
Die Bosch BKK zahlt alle für Dein Kind notwendigen Vorsorgeuntersuchungen von der U1 bis zur U9. Als zusätzlichen Service erinnern wir Dich ab der U7 automatisch an die Vorsorgeuntersuchungen. Als „Belohnung“ winkt jedem Kind nach dem Praxisbesuch eine kleine Überraschung.
Amblyopiescreening und U10/U11-Untersuchungen
Dein Bosch BKK Plus-Vorteil. Unsere Extra-Leistung für Deine Gesundheit.
Mit dem sogenannten Amblyopiescreening soll eine Sehschwäche frühzeitig erkannt und bei Bedarf behandelt werden. Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für das Screening zwischen dem 5. und 13. Lebensmonat sowie dem 20. und 27. Lebensmonat Deines Kindes, sofern dieses bei einer/einem unserer teilnehmenden Vertragsärzt*innen durchgeführt wird. Sprich mit Deiner Arztin oder Deinem Arzt, ob sie oder er sich an dem Programm beteiligt. Wir helfen Dir bei dieser Frage auch gerne weiter, wende dich einfach an Deine zuständige Geschäftsstelle.
Sollte bei Deinem Kind Amblyopie festgestellt werden, übernimmt die Bosch BKK 100 Prozent der spielerisch angelegten Simulationstherapie Caterna.
Als Teil unseres Programms Happy Kids übernimmt die Bosch BKK die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 bei allen teilnehmenden Vertragsärzt*innen. Bei Interesse sprich mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt, ob sie oder er sich an dem Programm beteiligt.
Der Impfstatus wird bei jedem Besuch in der Praxis überprüft. Bitte denk an das Impfbuch.
Gesundheitliche Belastungen in Zusammenhang mit COVID-19 können im Rahmen der Untersuchungen mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin besprochen werden. Betroffene Familien dürfen sich natürlich auch unabhängig von den Vorsorgeuntersuchungen vertrauensvoll an ihren Arzt wenden.
U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr | |
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U1 – Nach der Geburt
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Etwa zehn Minuten nach der Geburt: Gründliche körperliche Untersuchung, z. B. Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen
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U2 – 3. bis 10. Lebenstag
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
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U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Überprüfung der Reflexe und der Motorik, Untersuchung der Organe und Hüften, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung z. B. Gewicht, Reaktionen
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U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
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U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Überprüfung Motorik und Koordination z. B. alleine drehen, Greifen nach Gegenständen. Hörtest, Ernährungsfragen, Zahnstatus, Happy Kids Augenuntersuchung (Amblyopiescreening)
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U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Test Sinnes- und Sprachentwicklung sowie körperliche Geschicklichkeit, Happy Kids Augenuntersuchung (Amblyopiescreening)
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U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung. Untersuchung der Wirbelsäule, des Beckens, der Beine und Füße wegen möglicher Fehlstellungen, Happy Kids Augenuntersuchung (Amblyopiescreening)
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U7a – 34. bis 36. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Überprüfung altersgemäße Sprache, Körpermaße, Organe, Skelettsystem, Motorik und Nervensystem
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U8 – 46. bis 48. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Test körperliche Geschicklichkeit, soziales Verhalten, Sprachentwicklung, Gehör und Sehvermögen
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U9 – 60. bis 64. Lebensmonat
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Körperliche und geistige Entwicklung werden untersucht. Test Bewegungsverhalten, Sprachentwicklung sowie Hör- und Sehvermögen
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U10 – 7 bis 8 Jahre
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Motorische, körperliche und geistige Entwicklung (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), sowie Überprüfung von Verhaltensauffälligkeiten
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U11 – 9 bis 10 Jahre
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U1–U11: Untersuchungen von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr
Aufklärung über gesundheitsbewusstes Verhalten sowie Medienverhalten. Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung und Aufklärung über den Umgang mit Suchtmitteln
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Die Bosch BKK übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die jährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Dies dient als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
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