Du bist schwanger oder frisch gebackene Mama? Herzlichen Glückwunsch! Für einen unbeschwerten Start ins Familienglück erhältst Du von uns ein Bonusguthaben von 150 Euro pro Schwangerschaft. Diesen Bonus kannst Du für privat gezahlte Dienstleistungen einlösen, die Du während der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nimmst.
Dazu gehören:
- Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
- Entspannungs- und Bewegungskurse während und nach der Schwangerschaft
- Erste-Hilfe-Kurse für Kindernotfälle
- Säuglingspflegekurse
- Familienzimmer nach der Geburt
- Frühkindliche Gesundheitsangebote, z. B. Babymassage, PEKiP, Delfi, Mutter-Kind-Turnen
Voraussetzung für den Bonusanspruch ist ein Nachweis, dass Du an den Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge teilgenommen hast (Nachweis z. B. Mutterpass).
Dienstleistungen, die sich auf das geborene Kind beziehen, werden nur berücksichtigt, wenn auch das Kind bei der Leistungsinanspruchnahme bei der Bosch BKK versichert war.
Du kannst Nachweise und Rechnungen für Leistungen, die Du während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr Deines Kindes in Anspruch genommen hast, ab dem Entbindungstermin bis zu sechs Monate nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes in unserem Online-Kundenportal hochladen.