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Künstliche Befruchtung

Informationen und Details zu den Bosch BKK Leistungen rund um die künstliche Befruchtung

Alternative Wege zum Kinderwunsch

Kommt eine Befruchtung auf natürlichem Weg nicht zustande, unterstützt die Bosch BKK die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann Männer und Frauen gleichermaßen psychisch stark belasten. Die Bosch BKK unterstützt Dich auf dem Weg zum Wunschkind mit einer Kostenübernahme von fünfzig Prozent. Die Anzahl der Versuche richtet sich dabei nach der geeigneten Behandlungsmethode. Wenn die Maßnahme zur künstlichen Herbeiführung einer Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde, müssen weitere Voraussetzungen für die Kostenerstattung zwingend erfüllt werden:

  • Das Paar ist verheiratet.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
  • Frauen dürfen nicht älter als vierzig Jahre sein, Männer nicht älter als fünfzig Jahre und beide nicht jünger als 25 Jahre.

Besprech Deine Problematik am besten zunächst umfangreich mit Deiner behandelnden Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt. Lass dich im Anschluss zu der für Deinen Fall geeigneten Methode wie Insemination oder ICSI ggf. in einem zertifizierten Kinderwunschzentrum aufklären. Der Behandlungsplan muss der Bosch BKK im Vorfeld zur Genehmigung vorgelegt werden.

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