Zum Hauptinhalt springen

Krankengeld Wahltarife

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zum Wahltarif mit Krankengeld

Selbständige sowie unständig Beschäftigte können das gesetzliche Krankengeld wählen. Zur Aufstockung dieses Krankengeldes stehen Wahltarife zur Verfügung.
Hinweise dazu findest Du in der Rubrik "für Selbständige".

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gesetzlich krankenversicherte Künstler und Publizisten haben bereits einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Zur Absicherung der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit stehen Wahltarife zur Verfügung. Hinweise dazu findest Du in der Rubrik "für Künstler und Publizisten".

Du hast verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung von Krankengeld:

Du kannst gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. In diesem Fall erhöht sich dein Krankenkassenbeitrag um den Zusatzbeitrag auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz.

Sofern dein monatliches Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, kannst du dich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden. Lass dich hierzu in einem persönlichen Gespräch von der Bosch BKK beraten, um mehr über den Wahltarif zu erfahren. Gerne kannst Du einen Anruf über unseren Rückruf-Service vereinbaren.

Alternativ zu "Wahltarife Krankengeld" besteht die Möglichkeit der Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes über eine private Zusatzversicherung. In diesem Fall empfehlen wir dir einen Blick auf die Angebote unseres Kooperationspartners der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.

Du hast verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung durch den Wahltarif-Krankengeld:

Im Falle einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit steht selbständigen Künstlern und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gesetzlich krankenversichert sind, ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hat den Zweck, das Risiko des krankheitsbedingten Einkommensausfalls abzudecken.

Die “Rundum-Absicherung” der Arbeitnehmer für die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers gibt es dagegen für den nach dem KSVG versicherten Personenkreis nicht. Allerdings kann – gegen eine zusätzliche Prämie – ein früherer Beginn des Krankengeldanspruchs herbeigeführt werden. Lass dich gerne in einem persönliches Gespräch beraten, um mehr über den Wahltarif zu erfahren. Gerne kannst du dazu einen Anruf über unseren Rückruf-Service vereinbaren.

Zusätzlich zu dem vorstehend beschriebenen "Wahltarif Krankengeld" besteht die Möglichkeit der Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes über eine private Zusatzversicherung. In diesem Fall empfehlen wir dir einen Blick auf die Angebote unseres Kooperationspartners der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.

Weitere Informationen

Informationen zum gesetzlichen Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld kann auch über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. Unser Partner, die Robert Bosch Versicherungsvermittlungs-GmbH, bietet differenzierte Tarife zur Krankengeld-Absicherung an.

Die Beitragsbemessungsgrenze monatlicher Kranken- und Pflegeversicherung findest Du hier.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail