Bei längerer Krankheit endet die Lohn- und Gehaltszahlung in der Regel nach sechs Wochen. Die Bosch BKK zahlt Dir dann Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung für dieselbe Krankheit, jedoch längstens für insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts, in 2023 höchstens 116,38 EUR täglich, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Sind Einmalzahlungen zu berücksichtigen, kann sich das Krankengeld auf bis zu 100 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts erhöhen.
Dein Anteil zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird von Deinem Krankengeld abgezogen. Der Anteil, den sonst der Arbeitgeber bezahlt, wird von der Bosch BKK getragen.
Erhöhung des Beitragszuschlags in der Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr
Aufgrund der Pflegereform steigt ab dem 01.01.2022 bei allen gesetzlich Versicherten, die kinderlos sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, der Beitragszuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent um 0,1 Prozent auf 0,35 Prozent an. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent.
Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Krankengeld-Beziehende allein. Demnach erhält dieser Personenkreis ab dem 01.01.2022 ein etwas geringeres Krankengeld.
Beispiel: Bei einem Brutto-Entgelt von rd. 3.700 Euro verringert sich der tägliche Zahlbetrag des Krankengelds von 68,01 Euro auf 67,90 Euro, also um 11 Cent. Für einen ganzen Monat beträgt die Minderung des Krankengelds demnach 3,30 Euro.
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 01.01.2022 weiterhin bei 3,05 Prozent.