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Soziales Jahr, Work & Travel und Co. – Wie bin ich da krankenversichert?

Junge Menschen liegen im Kreis auf dem Boden und lächeln in die Kamera

26.04.2023

Fotos: Adobe Stock/shootingankauf, Adobe Stock/NDABCREATIVITY, Adobe Stock/Eva, Adobe Stock/Halfpoint

Lebenserfahrung sammeln, eine Auszeit für neue Perspektiven nehmen, eine Fremdsprache lernen: Die Gründe, warum junge Menschen nach der Schule nicht gleich mit einer Arbeit, einer Ausbildung oder einem Studium beginnen, sind vielfältig. Wer ein soziales oder ökologisches Jahr macht oder für eine Zeit lang für „Work and Travel“ ins Ausland geht, sollte sich am besten beraten lassen, wie er oder sie in dieser Zeit krankenversichert ist.

Soziales oder ökologisches Jahr

Wer während der Schulzeit über ein Elternteil familienversichert war und direkt nach der Schule ein soziales oder ökologisches Jahr macht, bei dem ein Entgelt gezahlt wird, muss sich wie bei einer Ausbildung selbst versichern. In den Sonderfällen ohne Entgeltzahlung kann man meist einfach weiter familienversichert bleiben. Als mitversicherter Angehöriger musst Du dann selbst keine Beiträge zahlen. Du bist über die Beiträge, die Dein Vater oder Deine Mutter an ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen, mit abgedeckt.

Die Familienversicherung ist in der Regel möglich bis zum 23. Geburtstag. Das verlängert sich allerdings bis zum 25. Geburtstag, wenn Du ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvierst. Du darfst in dieser Zeit nicht erwerbstätig sein und Deine Einnahmen dürfen monatlich 485 Euro nicht übersteigen. Beides trifft in der Regel bei einem sozialen oder ökologischen Jahr ohne Entgelt zu, muss aber von der Krankenkasse überprüft werden. Deshalb benötigt die Bosch BKK einige Angaben von Dir und dem Elternteil, über den Du versichert bist und fragt diese mit einem Fragebogen ab.

Eine Gruppe junger Menschen ist draußen, hat Spaß und lacht
Egal ob beim freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr, wer sich vorab über die Krankenversicherung informiert, kann unbeschwert in den neuen Lebensabschnitt starten.

Spätestens mit dem 25. Geburtstag ist die Familienversicherung nicht mehr möglich – auch nicht, wenn das soziale oder ökologische Jahr dann noch andauert. In der Regel musst Du Dich dann freiwillig versichern. Wir beraten Dich aber gerne, welche Möglichkeiten Du hast.

Work & Travel

Wer direkt nach dem Schulabschluss ins Ausland geht, herumreist und ab und zu arbeitet, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, kann ebenfalls in vielen Fällen weiter über seine Eltern familienversichert bleiben.

Spätestens ab dem 23. Geburtstag ist keine Familienversicherung über die Eltern mehr möglich. Als freiwillig Versicherter muss man seine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen. Lebt man nun als „Work & Traveller“ vorübergehend im Ausland und hat eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, kann man seine Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts kündigen. Dann muss man während des Auslandsjahrs keine Beiträge zahlen. Die Bosch BKK benötigt als Nachweis für den Auslandsaufenthalt ein kurzes Schreiben mit einer Kopie des Flugtickets und der Auslandsreisekrankenversicherung für mehr als 43 Tage.

Eine junge Frau ist in der Stadt unterwegs und zeigt das Peace-Zeichen
Die Welt entdecken – das wollen viele junge Menschen nach der Schule.

Eventuell kann auch eine so genannte Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Grundsätzlich sichert man sich dabei für einen niedrigen Betrag das Recht, nach der Anwartschaft wieder problemlos in die alte gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Bei Work & Travel ist das eigentlich nicht nötig, kann aber sinnvoll sein, weil so Lücken bei den Einzahlungen in die Pflegeversicherung vermieden werden. Am besten ist es, sich bei der Bosch BKK rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt beraten zu lassen, ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist oder nicht.

Was auf jeden Fall richtig und wichtig ist, ist für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Wichtig ist sie vor allem deshalb, weil die Kosten für Krankentransporte vom Ausland nach Hause von keiner Krankenkasse übernommen werden dürfen. Das kann aber bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland notwendig sein und sehr, sehr teuer werden. Ist man außerhalb von Europa unterwegs, werden gar keine Leistungen übernommen.

Manche Schulabgänger schreiben sich nach der Schule bereits für ein Studium ein, auch wenn sie den Studienplatz nicht direkt antreten. Dann gelten wieder eigene Regeln – auch bei einem Auslandsaufenthalt –, denn es gibt eine spezielle Versicherung für Studierende. Infos zu dieser Krankenversicherung für Studierende beleuchten wir in einem eigenen Artikel.

Als Au-pair im Ausland

Will man als Au-pair ins Ausland gehen, hängt die Versicherung vom Land ab, in das man reist. Bei Au-pair-Tätigkeiten in Europa (außer Deutschland) liegt eine Beschäftigung im Ausland vor. Es wird im Beschäftigungsstaat die gesetzliche Krankenversicherung durchgeführt. Eine Familienversicherung ist in der Zeit nicht mehr möglich.

Eine junge Frau spielt mit zwei kleinen Kindern
Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger gehen als Au-pair ins Ausland. Doch wie sind sie versichert?

Für die Dauer einer Au-pair-Tätigkeit im übrigen Ausland ist eine Familienversicherung möglich. Wer nicht älter als 23 Jahre ist, nicht länger als zwölf Monate im Ausland lebt und seinen Wohnsitz in Deutschland behält, kann gegebenenfalls über die Eltern familienversichert bleiben. Aufpassen musst Du natürlich, dass Du als Au-pair nicht mehr verdienst als in der Familienversicherung möglich und dass Du nicht fest angestellt bist. Weder Taschengeld noch Sachbezüge für freie Kost und Unterkunft gelten dabei als Einkommen. Deshalb ist es auch hier am besten, wenn Du Dich rechtzeitig vor Deiner Au-pair-Zeit von Deiner Krankenkasse individuell beraten lässt. Und auch als Au-pair ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung wichtig – da sie nicht viel kostet, lohnt sie sich auf jeden Fall.

Du möchtest weiterlesen? Dann klicke hier, um mehr zur Krankenversicherung nach dem Schulabschluss zu erfahren.

Du hast wenig Lust, noch mehr zu lesen? Dann kannst Du stattdessen gerne unseren Podcast anhören. Mario Rebs erklärt darin unter anderem, auf was Du bei der Krankenversicherung achten solltest, wenn Du direkt nach der Schule eine Ausbildung machst oder studieren willst.

Der Im Blick Gesundheitspodcast Folge 4: Hilfe, ich muss mich selbst versichern! Orientierung für junge Leute

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