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Unfall oder krank im Urlaub? So vermeidest Du böse Überraschungen

Junge Frau mit Globus am Meer

24.03.2023

Fotos: Adobe Stock/contrastwerkstatt, Adobe Stock/Maridav, Adobe Stock/contrastwerkstatt

Mit vielen Urlaubsländern hat Deutschland so genannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die Deutschen einen gewissen Versicherungsschutz bieten, wenn sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben. Es gibt aber auch viele große Reiseziele, in denen das nicht gilt – zum Beispiel die USA, Australien, Kanada oder Indien. Deshalb sollte man sich vor jeder Reise informieren, wo was gilt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Urlaubsländern, in denen die europäische Krankenversicherungskarte gilt, Ländern mit Sozialversicherungsabkommen und solchen ohne Abkommen. Egal wohin es geht, es lohnt sich, für ein paar Euro eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Mit der EHIC zu den Nachbarn

In vielen europäischen Ländern gilt die europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC (für „European Health Insurance Card“). Sie gilt in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums – dazu gehören die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Außerdem wird die EHIC in der Schweiz, in Mazedonien, Serbien und Montenegro akzeptiert. Die EHIC ist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte integriert und sollte vorgezeigt werden, wenn man ärztliche Leistungen in einer Praxis oder im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchte.

Allerdings kann es auch in den genannten Ländern vorkommen, dass ein Arzt oder eine Klinik die EHIC nicht akzeptiert. Die Versicherten bekommen dann eine Privatrechnung und müssen diese selbst bezahlen. Diese Privatrechnung kann bei der Bosch BKK eingereicht werden. Am einfachsten und schnellsten geht das über das Online-Kundenportal – sogar vom Urlaubsort aus.

Oft hohe Eigenanteile

Die Bosch BKK prüft anhand der eingereichten Rechnung, ob sie sich an den Kosten beteiligen darf. Denn nicht immer darf die deutsche Kasse die Kosten erstatten, die der Patient im Ausland bezahlen musste. Dadurch entstehen den Versicherten oft hohe Eigenanteile oder sie müssen die Kosten sogar komplett selbst tragen, gerade wenn die Behandlung in einer privaten Einrichtung stattgefunden hat. Deshalb gilt: Man sollte immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, auch bei einer Reise innerhalb der Europäischen Union. Das ist für Erwachsene bis 59 Jahre für rund 5 Euro im Jahr möglich – und lohnt sich daher auf alle Fälle. Mehr dazu später.

Eine gute Hilfestellung bei der Urlaubsvorbereitung sind die „Urlaubermerkblätter“ der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu einzelnen Reiseländern. Noch ein Hinweis zum Sonderfall Zypern: Hier gilt die EHIC derzeitig nur für den griechisch-zypriotischen Südteil Zyperns, nicht aber für den Nordteil der Insel, der nicht unter Kontrolle der zypriotischen Regierung steht. Um sich auch dort abzusichern, ist ein Auslandskrankenschein notwendig.

Eine Frau ist krank auf See
Wer im Ausland Urlaub macht, sollte vorab klären, wie die eigene Krankenversicherung dort greift.

Reiseländer mit Sozialversicherungsabkommen

In Staaten, in denen die EHIC nicht gilt, mit denen Deutschland aber ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, benötigen Reisende einen Auslandskrankenschein in Papierform. Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien. Den Auslandskrankenschein können die Bosch BKK-Versicherten im Online-Kundenportal selbst herunterladen oder bei ihrem Kundenberater anfordern. Aber Achtung: Der Auslandskrankenschein gilt nur für eine reine Notfallversorgung. Deshalb ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Sie deckt darüberhinausgehende Leistungen ab und kostet nur wenige Euro für ein ganzes Jahr. In manchen Ländern muss man den Auslandskrankenschein gegen einen Behandlungsschein eintauschen.

Reiseländer ohne Sozialversicherungsabkommen

Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, darf die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Leistungen übernehmen. Das heißt, die Bosch BKK darf keine Arzt- oder Klinikrechnungen bezahlen oder bezuschussen. Auch einen Krankentransport vom Ausland nach Hause darf keine gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Das kann aber bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland notwendig sein – und sehr, sehr teuer werden. Deshalb sollten Versicherte bei Reisen in solche Länder auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Beliebte Reiseländer ohne Sozialversicherungsabkommen sind unter anderem die USA, Kanada, Brasilien, Chile, die Philippinen, Japan, Indien und Australien.

Viel Leistung für wenig Geld

Die Ausführungen zu den unterschiedlichen Reiseländern zeigen: Ob und wie viel die deutsche Krankenkasse von den Behandlungskosten bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland erstatten darf, kann im Vorhinein niemand genau sagen. Deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung immer eine gute Idee. Sie kostet wenig, kann aber im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen schützen und viel Geld sparen. Gemeinsam mit der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs-GmbH bietet die Bosch BKK ihren Versicherten eine günstige Versicherung an. Sie gilt für alle Reisen bis 6 Wochen und kann für ein gesamtes Jahr abgeschlossen werden.

Für Kinder und Jugendliche kostet sie derzeit 4,32 Euro, für Erwachsene bis 59 Jahre 5,16 Euro im Jahr. Für Ältere liegen die jährlichen Kosten bei rund 16 Euro bis 69 Jahre und bei rund 25 Euro für über 70-Jährige. Dafür sind alle akut notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen inklusive der notwendigen Arznei-, Verband- und Heilmittel abgedeckt sowie Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.

Wer noch kurzfristig vor dem Urlaubsantritt die Versicherung abschließen muss, kann das schnell online erledigen. Auch die Kostenerstattung ist für die Versicherten einfach: Sie können ihre Rechnungen aus dem Ausland einfach bei der Bosch BKK einreichen – am besten über das Online-Kundenportal. Die BKK leitet diese dann an die private Auslandskrankenversicherung weiter.

Ein Mann steht mit Gipsbein und Krücken am Meer
Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Kosten bei Behandlungen im Urlaub.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Versicherte, die während einer Auslandsreise arbeitsunfähig werden, sollten schnellstmöglich die Krankenkasse und den Arbeitgeber über den Beginn und die Dauer der Krankheit informieren. Den behandelnden Arzt im Ausland sollte man um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten und diese ebenfalls möglichst innerhalb einer Woche an die Bosch BKK schicken.

Wer eine Behandlung im Ausland selbst zahlen muss und eine Rechnung dafür bekommt, sollte darauf achten, dass sie vollständige Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Art der Behandlung sowie den eigenen Namen enthält. Die Rechnung kann dann bei der Bosch BKK eingereicht werden, am besten über das Online-Kundenportal. Notwendig ist dafür die Rechnung und der ausgefüllte „Erhebungsbogen für Erkrankungen im Ausland“, der auf unserer Homepage zu finden ist. Nach der Prüfung der Rechnung erstattet die Bosch BKK die Kosten, die sie übernehmen darf.

Was sonst noch gut zu wissen ist

Impfungen für private Auslandsreisen unterstützt die Bosch BKK mit hohen Zuschüssen. Auch hier lässt sich für Reisende viel sparen. Mehr dazu gibt es hier: www.bosch-bkk.de/impfen. Und wer in ein Land fährt, in dem er die Sprache nicht spricht, kann sich bei einem gesundheitlichen Problem zunächst mit dem deutschsprachigen Online-Arzt beraten. Er ist per Smartphone von überall und rund um die Uhr erreichbar. Die Beratung ist für Bosch BKK-Versicherte kostenlos, sie müssen sich lediglich einmal auf der Seite www.teleclinic.de/bosch-bkk registrieren. Die App zum Online-Arzt gibt es in den gängigen App Stores.

Informationen zur Auslandsreise bieten folgende Stellen: