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Wenn das Kind ins Krankenhaus muss

Eine Mutter sitzt in Krankenhauskleidung am Krankenbett ihrer Tochter, die einen Teddybären im Arm hält

12.07.2023

Fotos: Adobe Stock/Photographee.eu, Privat, Adobe Stock/Seventyfour

Wenn es darum geht, wo Reformen im Gesundheitssystem notwendig sind, stehen Krankenhäuser ganz oben auf der Liste. Während die großen Reformschritte auf sich warten lassen, gibt es kleinere Maßnahmen, die für Verbesserungen sorgen sollen. Eine davon betrifft die stationäre Behandlung von Kindern und Jugendlichen: Kinderkliniken gelten durch das bestehende Vergütungssystem eher als benachteiligt. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2023 und 2024 eine Zusatzvergütung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus übernehmen müssen. Jens Bussenius aus dem Krankenhaus-Bereich der Bosch BKK erzählt, wie sich das auswirkt.

Im Blick: Wie viele junge Bosch BKK-Versicherte unter 16 Jahren müssen im Jahr im Krankenhaus versorgt werden?

Jens Bussenius: Aktuell sind das in etwa 2.200 junge Menschen – manche auch mehr als einmal, so dass es bis zu 2.900 Anlässe im Jahr sein können.

Im Blick: Was sind die häufigsten Anlässe für eine Klinikbehandlung von Kindern?

Jens Bussenius: Mandelentzündungen, Verletzungen und akute Infektionen.

Im Blick: Welchen Anteil macht das an den gesamten Klinik-Behandlungen aus?

Jens Bussenius: Fünf Prozent an den gesamten Krankenhausaufenthalten betreffen Kinder und Jugendliche.

Das Porträt eines Mannes
Experte bei der Bosch BKK, wenn es um Krankenhausaufenthalte geht: Jens Bussenius.

Im Blick: Warum sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, mehr Geld für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen?

Jens Bussenius: Die Bundesregierung hat erklärt, mit verschiedenen Maßnahmen den Bestand von Krankenhäusern und eine gute stationäre Versorgung sichern zu wollen. Kinderkliniken und Geburtshilfestationen gehören zu den Ersten, die entlastet werden sollen.

Im Blick: Das zusätzliche Geld, das nun zur Verfügung gestellt wird: Wie viel macht das für eine Kasse wie die Bosch BKK aus?

Jens Bussenius: Das sind etwa 1,5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024.

Im Blick: Besteht nicht die Gefahr, dass die Kliniken das Geld für andere Zwecke ausgeben?

Jens Bussenius: Nein, das zusätzliche Geld ist zweckgebunden für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Das muss von den Kliniken auch nachgewiesen werden.

Ein kleiner Junge sitzt auf dem Schoß seiner Mutter im Behandlungszimmer einer Arztpraxis.
Die Bosch BKK unterstützt Familien, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss.

Im Blick: Wie unterstützt die Bosch BKK außerdem Familien, in denen ein Kind ins Krankenhaus muss?

Jens Bussenius: Eltern können mit ihrem Kind im Krankenhaus übernachten, wenn es unter 8 Jahre ist – die Kosten übernehmen wir. Unsere Patientenbegleiterinnen und Patientenbegleiter unterstützen auf Wunsch die Familie und kümmern sich darum, dass bei einer notwendigen Weiterbehandlung nach dem Klinikaufenthalt alle Hilfen wie Pflegeleistungen oder Hilfsmittel schnell zur Verfügung stehen – ein exklusiver Service für unsere Versicherten. Dazu kommen spezielle Angebote für bestimmte Gruppen, zum Beispiel das neue INFORM-Programm für krebskranke Kinder. INFORM steht für die englische Bezeichnung des Projekts „Individualized Therapy For Relapsed Malignancies in Childhood“.

Im Blick: Worum geht es bei diesem Angebot?

Jens Bussenius: Durch eine aufwändige Gen-Untersuchung des Tumors an einem Onkologiezentrum für Kinder kann die Therapie für die jungen Patienten personalisiert werden. Das betrifft zwar nur eine sehr kleine Gruppe von Kindern. Für sie bedeutet es aber, dass nicht nur die Heilungschancen verbessert, sondern auch Nebenwirkungen verringert werden – für die betroffenen Kinder und ihre Familien eine große Entlastung. Das ist letztlich eine unserer Kernaufgaben: Erkrankten Menschen eine gute Versorgung anzubieten und ihnen und ihren Angehörigen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Mit dem INFORM-Projekt gehen wir darüber aber noch hinaus und möchten mehr für die Betroffenen tun als das, was gesetzlich vorgesehen ist. Deshalb bieten wir dieses Programm als freiwillige zusätzliche Leistung an.