Zum Hauptinhalt springen

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Frau schiebt Mann im Rollstuhl

Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

Du erhältst die erforderliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte. Die Pflegekasse hilft Dir auch dann weiter, wenn Deine Pflegepersonen die Pflege wegen Erholungsurlaubs, einer Erkrankung oder aus anderen Gründen nicht selbst erbringen können. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten einer Vertretung für Deine Pflegeperson, die sogenannte Verhinderungspflege.

Der Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht für Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, bei ganztägiger Verhinderung für längstens 56 Kalendertage und einem Betrag von bis zu 3.539 EUR im Kalenderjahr. Dieser Betrag steht seit dem 01.07.2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Wird die Verhinderungspflege von einer Person erbracht, die mit Dir bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist die Leistung auf das 2-fache Pflegegeld für im jeweiligen Pfleggrad begrenzt.

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden, wenn Deine Pflegeperson an weniger als acht Stunden täglich an der Pflege gehindert ist.

Die Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes bezahlen wir während der Verhinderungspflege weiter. Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld in voller Höhe weiter gezahlt.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail oder gib uns Feedback