Reform der Pflegeversicherung 2027
Die Pflegeversicherung soll umfassend reformiert und zukunftsfest gestaltet werden.
Ziel der Reform ist es, die Leistungen und die Finanzierung der Pflegeversicherung weiterzuentwickeln und langfristig sicherzustellen.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen deshalb die Leistungen und die Finanzierung der Pflegeversicherung neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Nun folgen die Beratungen im Bundestag und die Beteiligung des Bundesrats. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich noch Änderungen ergeben.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht daher noch nicht abschließend fest, welche Änderungen tatsächlich in Kraft treten.
Hinweis: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Anträge für 2027
Planst Du für das Jahr 2027 einen Antrag auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege? Dann bitten wir Dich noch um etwas Geduld. Aktuell ist noch nicht abschließend geklärt, wie sich die geplanten gesetzlichen Änderungen auf diese Leistungen auswirken werden.
Informationen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren findest Du auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums:
www.bundesgesundheitsministerium.de
Fragen-und-Antowrten-Katalog des Bundesgesundheitsministeriums



