Zum Hauptinhalt springen

Landesrechtliche Regelungen

Zur Unterstützung in Deinem Alltag stehen Dir vielfältige Angebote zur Verfügung. Alle Angebote müssen nach den Vorschriften des Bundeslandes Deines Wohnortes zugelassen sein. Dies gilt auch für die Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch Deinen Nachbarschaftshelfer erbracht werden.

Landesverordnungen und Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Deinem Bundesland findest Du hier:

Landesrecht Bremen

In Bremen ist ein trägerunabhängiger Einsatz der Nachbarschaftshelfer nicht möglich. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden über DLZ Dienstleistungszentren vermittelt. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob wir Dich dennoch unterstützen können.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail oder gib uns Feedback