Zum Hauptinhalt springen

Schwangerschaftsabbruch

Informationen und Details zu den Leistungen der Bosch BKK zu Schwangerschaftsabbruch

Kosten und Beratung

Du bist schwanger und denkst darüber nach, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Entscheidungsprozess wirft viele Fragen auf. Du hast in jedem Fall einen Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle.

In Deutschland gibt es drei Möglichkeiten, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist:

  • Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel
  • Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation
  • Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation

Die Bosch BKK übernimmt die Gesamtkosten für die unter Punkt 2. und 3. genannten Voraussetzungen. Bei einem Abbruch nach der Beratungsregel muss die Schwangere die Kosten für den eigentlichen Abbruch selbst übernehmen. Die Kosten für die Vor- und Nachsorge durch einen Arzt werden von der Bosch BKK bezahlt.

Weitere Informationen

Praxen, Kliniken und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, findest Du hier:

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail