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Kinderkrankengeld

Krankengeld zur Kinderpflege

Vater berührt Stirn von Kind

Ohne Risiko zu Hause bleiben

Dein Kind ist erkrankt, Du musst es pflegen und kannst dadurch nicht zur Arbeit gehen? Wir kümmern uns darum …

Muss ein*e Versicherte*r zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, das noch keine zwölf Jahre alt ist, der Arbeit fernbleiben, zahlt die Bosch BKK Krankengeld – sofern keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.

Das Kinderpflege-Krankengeld erhältst Du für jedes Kind für längstens 15 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres (für alleinerziehende Versicherte längstens 30 Arbeitstage). Der Gesamtanspruch bei mehreren Kindern besteht für Versicherte längstens für 35 Arbeitstage (für Alleinerziehende 70 Arbeitstage) je Kalenderjahr. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder zahlt die Bosch BKK zeitlich unbegrenzt Krankengeld. Zu beachten ist, dass für privat versicherte Kinder kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht.

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gab es in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt es sogar 100 Prozent. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld. Diese liegt bei 120,75 Euro pro Tag. Damit in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, werden aus dem Kinderkrankengeld Beiträge gezahlt. Der Beitragsanteil des Versicherten wird direkt abgezogen, einen höheren Anteil übernehmen wir.

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