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Selbsthilfe

Informationen und Details zu den Leistungen der Bosch BKK zu Selbsthilfe

Selbsthilfe – Experten in eigener Sache

Selbsthilfe bietet die Möglichkeit mit Personen in ähnlichen Situationen in den Austausch zu treten, Informationen weiterzugeben, sowie Unterstützung, Trost und Ermutigung zu erhalten. Angebote der Selbsthilfe können nicht nur von den Betroffenen selbst (z.B. chronisch Erkrankte, Menschen mit Behinderung), sondern auch von Angehörigen wahrgenommen werden. Die Gruppen sind hinsichtlich der Teilnehmenden und der Umsetzungsform sehr vielfältig. Selbsthilfe kann zudem bei der Verarbeitung von Diagnosen und der Orientierung im Gesundheitssystem weiterhelfen. Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen und -organisationen für nahezu alle Erkrankungen und Behinderungen.

Leistungen

Die Förderung und Stärkung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe als wirksame und notwendige Ergänzung des professionellen Gesundheitswesens ist der Bosch BKK traditionell ein wichtiges Anliegen.
Die Bosch BKK fördert Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V, sowie der "Leitfaden Selbsthilfe" der Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Selbsthilfe erhält einen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag, der jährlich angepasst wird.
Für das Jahr 2021 lag dieser bei 1,19 Euro pro Versicherten. In diesem Jahr haben wir Fördermittel in Höhe von ca. 280.000 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2020 hat die Bosch BKK rund 270.000 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Wir als Bosch BKK stellen unseren Förderbetrag nahezu vollständig der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung und tragen damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der Selbsthilfe bei. Die Verteilung erfolgt nach dem Wohnortprinzip - das heißt Regionen, in denen viele Bosch BKK-Versicherte leben, werden bei der Höhe der Unterstützung entsprechend berücksichtigt. Eine individuelle Förderung von Selbsthilfegruppen erfolgt nicht.

Gerne unterstützen Dich bei schweren Erkrankungen oder schwierigen Situationen auch unsere speziell geschulten Patientenbegleiter. Wir beraten Dich vertraulich und individuell und helfen Dir bei der der Auswahl geeigneter Selbsthilfegruppen, und der Orientierung im Gesundheitssystem.
Hier bekommst Du weitere Informationen zur Patientenbegleitung

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg bündeln Informationen über die pauschale Förderung der Selbsthilfe auf einer gemeinsamen Webseite.
Hier geht´s zum Portal Selbsthilfeförderung GKV-BW

Im Rahmen der Projektförderung unterstützen wir in Bayern die sogenannten "Runden Tische". Diese sind an Selbsthilfekontaktstellen angebunden und vereinheitlichen das Förderverfahren in Bayern, da somit zentrale Anlaufstellen für Selbsthilfegruppen definiert sind. Diese wenden sich an den jeweils zuständigen Runden Tisch und erhalten je nach Bedarf Beratung und Unterstützung zur Antragsstellung. In Vergabesitzungen stimmen die örtlichen Krankenkassenvertretungen über die Anträge ab und entscheiden über die individuelle Fördersumme. Vertretungen der antragsstellenden Selbsthilfegruppen unterstützen dabei in beratender Funktion.

Im Jahr 2019 hat die Bosch BKK die Runden Tische Bayern mit einer Fördersumme von rund 20.000€ unterstützt, und damit dazu beigetragen, dass Betroffene Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Erkrankung erhalten.

Kontakt
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