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Option S

Option S

Was heißt "Selbstbehalt-Tarif"?
Das Prinzip des Selbstbehalts ist seit langem aus der Kfz-Versicherung bekannt: Für die Bereitschaft, im Schadensfall einen gewissen Eigenanteil der Reparaturkosten zu tragen, erhält der Versicherte eine Sonderprämie, wenn keine oder nur wenige Kosten verursacht werden.

Diese Möglichkeit bietet Dir die Bosch BKK in der Krankenversicherung. Mitglieder, die am Wahltarif "Option S" teilnehmen, können eine Prämie erhalten, falls sie im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen haben. 50 Prozent der möglichen Jahresprämie erhalten sie unmittelbar nach dem Beitritt als Vorauszahlung.

Wer kann mitmachen?
Den Wahltarif "Option S" kann jedes Mitglied wählen, es sei denn, seine Beiträge werden vollständig von Dritten (beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit) getragen. Die Wahl der Tarif-Stufe richtet sich nach dem Jahreseinkommen.

Der Entscheidung sollte eine realistische Einschätzung der gesundheitlichen Situation vorangehen. Mit der Wahl ist eine dreijährige Bindung an den Tarif und die Bosch BKK verbunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in besonderen Härtefällen.

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Weiterführender Link zur Teilnahmeerklärung am Wahltarif

Attraktiv, übersichtlich und fair
So funktioniert "Option S": Wie hoch Dein Selbstbehalt und Deine mögliche Prämie sind, hängt von Deinem Einkommen ab. Entsprechend dem Jahreseinkommen, auf das Du Krankenversicherungsbeiträge entrichtest, könntest Du die höchstmögliche Tarif-Stufe wählen. Wenn Du Dein Risiko verringern möchten, kannst Du auch eine niedrigere Tarif-Stufe wählen.

Tarif-Stufe Jahreseinkommen Jahresprämie* jährl. Selbstbehalt max. Risiko
Tarif-Stufe
4
Jahreseinkommen
über 48.000 Euro
Jahresprämie*
350,00 Euro
jährl. Selbstbehalt
450,00 Euro
max. Risiko
100,00 Euro
Tarif-Stufe
3
Jahreseinkommen
über 36.000 Euro bis 48.000 Euro
Jahresprämie*
300,00 Euro
jährl. Selbstbehalt
380,00 Euro
max. Risiko
80,00 Euro
Tarif-Stufe
2
Jahreseinkommen
über 24.000 Euro bis 36.000 Euro
Jahresprämie*
200,00 Euro
jährl. Selbstbehalt
250,00 Euro
max. Risiko
50,00 Euro
Tarif-Stufe
1
Jahreseinkommen
bis 24.000 Euro
Jahresprämie*
100,00 Euro
jährl. Selbstbehalt
120,00 Euro
max. Risiko
20,00 Euro

Beispiel 1:
Klaus B. verdient 46.000 Euro im Jahr. Seine Frau und die 13-jährige Tochter sind bei ihm mitversichert.

Da die ganze Familie fit ist und gesund lebt, entscheidet sich Herr B. zum Jahresbeginn für die Teilnahme am Wahltarif und wählt die höchste der drei möglichen Tarif-Stufen 1–3.

Nach dem Beitritt erhält er 150 Euro als Vorauszahlung. Verursacht er keine Kosten für die Bosch BKK, steht ihm nach einem Jahr die restliche Prämie von weiteren 150 Euro zu. Fallen anzurechnende Behandlungskosten für ihn an, hat er bis zu 380 Euro selbst zu tragen, die mit der Jahresprämie von 300 Euro verrechnet werden.

Sein maximales Risiko liegt somit bei 80 Euro.

Erfolgt der Beitritt zum Wahltarif unterjährig, werden der Selbstbehalt, die Prämie und die hälftige Vorauszahlung mit 1/12 pro Monat der Teilnahme berechnet.

Gegebenenfalls anfallende Leistungsausgaben für die familienversicherten Angehörigen von Herrn B. sind unschädlich für seinen Selbstbehalt.

Beispiel 2:
Petra N. ist sportlich aktiv und fühlt sich gesund. Zum Arzt geht sie nur im Notfall und zu den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

Mit ihren 27 Jahren und einem Jahreseinkommen von 33.540 Euro verspricht sie sich von der Teilnahme an "Option S" eine spürbare Verringerung ihrer Krankenversicherungsbeiträge, mit der sie sich ihre Auslands- und Zahnzusatzversicherungen finanzieren möchte.

Nach eingehender Überlegung entscheidet sie sich im April für die Teilnahme am BKK-Tarif "Option S" und wählt die Stufe 2 (200 Euro Jahresprämie bei 250 Euro Selbstbehalt).

Sie reicht die Teilnahmeerklärung bei ihrer Geschäftsstelle ein; ihre Teilnahme beginnt somit zum 1. Mai (nächster Monatserster nach Eingang der Teilnahmeerklärung) und läuft zunächst drei Jahre. Für das Startjahr werden die Beträge ihrer Tarif-Stufe anteilig für 8 Monate berechnet und belaufen sich auf 133,33 Euro Prämie bzw. 166,66 Euro Selbstbehalt. Auch in Anspruch genommene Leistungen werden selbstverständlich nur für den Zeitraum der Teilnahme angerechnet. Die Bosch BKK überweist ihr direkt nach dem Beitritt 66,67 Euro als Prämien-Vorauszahlung (50 Prozent der Jahresprämie).

In Folge einer Bänderdehnung am Fuß bezieht sie auf Verordnung ihres Arztes Medikamente und Hilfsmittel im Wert von 85 Euro, die die Bosch BKK zunächst trägt.

Diese Kosten sowie die ärztliche Behandlung - falls diese nicht mit einer so genannten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung abgegolten wird - werden auf ihren Selbstbehalt angerechnet.

  • Tarif-Stufe 2: Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 250 Euro
  • anteilige Prämie für Mai-Dez. 133,33 Euro
  • Ausgaben BKK - 85,00 Euro
  • Jahresergebnis Frau N. 48,33 Euro

Die Jahresabrechnung im Juni des Folgejahres ergibt nach Abzug der bereits geleisteten Prämien-Vorauszahlung eine Forderung an Frau N. von 18,34 Euro.

Diese wird mit der neuen Prämien-Vorauszahlung für das nächste Teilnahmejahr (100 Euro) verrechnet. Frau N. erhält somit 81,66 Euro Prämienvorauszahlung ausbezahlt.

Welche Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet - welche nicht?
Vorsorgen und gesund bleiben ist wichtig - wir unterstützen Dich dabei! Daher bleiben folgende Leistungen, die zur Prävention und Gesunderhaltung empfohlen und sinnvoll sind, grundsätzlich von der Anrechnung auf Ihre Prämie ausgenommen:

  • Gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnvorsorge und Schutzimpfungen
  • Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen
  • Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft
  • sowie Behandlungskosten bei niedergelassenen Vertragsärzten und Zahnärzten, die mit einer so genannten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (bisher "Kopfpauschale") abgegolten werden; ausgenommen hiervon sind Kosten für daraus folgende Verordnungen

Alle anderen Leistungen wie z. B. Behandlungen im Krankenhaus, ambulante Kuren, Verordnungen in Folge ärztlicher Behandlung usw. werden mit den der Bosch BKK tatsächlich entstehenden Kosten angerechnet – auch wenn diese im Ausland angefallen sind.

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