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Beitrag 2024

Beitragssatz: Beitrag 2024 der Bosch BKK

Beitragssatz 16,1 Prozent – auch 2024 günstiger als bei vielen anderen Kassen

Der Beitragssatz der Bosch BKK bleibt im neuen Jahr stabil. Das beschloss jetzt der Verwaltungsrat der Krankenkasse. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem Pflichtbeitrag von 14,6 Prozent sowie dem individuellen Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse. Eine Hälfte des Gesamtbeitrags bezahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der bzw. die Versicherte. Bei der Bosch BKK liegt er mit 1,5 Prozent unter dem von der Bundesregierung festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen von 1,7 Prozent.

„Unsere Versicherten profitieren von einem attraktiven Gesamtpaket aus günstigem Beitrag, umfassenden freiwilligen Leistungen und unserem breiten Geschäftsstellennetz“, erklärt Bosch BKK-Vorstand Frieder Spieth. „Als persönliche Ansprechpartner der Versicherten kommen dort ausschließlich qualifizierte Fachkräfte zum Einsatz.“

Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er wird von der Regierung festgelegt und beträgt 3,4% (seit 01.07.2023). Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahre zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6%. Eltern sind dauerhaft von dem Zuschlag befreit.

Entlastung für Familien mit mehreren Kindern

Eltern zahlen generell 0,6% weniger als Kinderlose. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern (unter 25 Jahre) reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag von 0,25% je Kind. Damit soll der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung berücksichtigt werden. Nach der jeweiligen Kindererziehungsphase (bis zum 25. Lebensjahrs des Kindes) entfällt der Abschlag wieder. Der Beitrag zur Pflegeversicherung staffelt sich daher wie folgt:

Anzahl der Kinder Beitragssatz
Anzahl der Kinder
Mitglied ohne Kinder
Beitragssatz
4,00 % (3,4% + 0,6 % Kinderlosenzuschlag)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 1 Kind
Beitragssatz
3,40 %
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 2 Kindern
Beitragssatz
3,15% (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 3 Kindern
Beitragssatz
2,90 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 4 Kindern
Beitragssatz
2,65 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 5 Kindern und mehr Kindern
Beitragssatz
2,40 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)

Wie können berücksichtigungsfähige Kinder nachgewiesen werden?

Für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder unter 25 Jahre gegenüber der beitragsabführenden Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber oder Krankenkasse) nachgewiesen werden. Dafür soll bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Für die Übergangszeit ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle mitteilen.

Zeitpunkt der Berücksichtigung von Abschlägen:

Für Kinder, die vor dem 30.06.2023 geboren sind, werden die Abschläge ab dem 01.07.2023 berücksichtigt soweit der Nachweis hierüber bis zum 31.12.2023 vorgelegt wurde. Wird das Kind nach dem 01.07.2023 geboren, kann der Nachweis ab dem 1. des Geburtsmonats berücksichtigt werden, soweit der Nachweis innerhalb von 3 Monaten eingereicht wird. Bei Nachweisen, die danach eingereicht werden, wird der Abschlag ab dem Folgemonat nach Einreichung vorgenommen.

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