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Info- und Serviceportal für Arbeitgeber

Beitragssätze 2024 (mit Beitragsgruppen)

Krankenversicherung
allgemein 14,6 Prozent (1000)
ermäßigt 14,0 Prozent (3000)
Zusatzbeitrag Bosch BKK 1,5 Prozent (ZBP)

Rentenversicherung
Rentenversicherung für Beschäftigte 18,6 Prozent (0100)

Arbeitslosenversicherung
2,6 Prozent (0010)

Pflegeversicherung
3,4 Prozent (0001)
Kinderlose + 0,6 Prozent allein getragener Beitrag – (4,0 Prozent)

Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern (unter 25 Jahre) reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag von 0,25% je Kind.

Arbeitnehmer: 1,7 Prozent
Arbeitgeber: 1,7 Prozent

Besonderheit in Sachsen:
Arbeitnehmer: 2,025 Prozent
Arbeitgeber: 1,025 Prozent

Umlage
U1 3,50 Prozent
70 Prozent des fortgezahlten Bruttoentgelts (inklusive 10 Prozent Pauschale für den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag)

U2 0,43 Prozent
100 Prozent des fortgezahlten Nettoentgelts
Beschäftigungsverbot = 120 Prozent des fortgezahlten Bruttoentgelts (inklusive 20 Prozent Pauschale für den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag)

Insolvenzgeldumlage
0,06 Prozent (0050)

Unfallversicherung
Die Beiträge sind abhängig von der jeweiligen Gefahrenklasse

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