Studierende

Gut versichert im Studium
Krankenversicherung der Studierenden
Bei der Krankenversicherung der Studierenden handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule, beginnt.
Bis zum 31.12.2019 bestand Sie längstens
- bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens
- bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Regelung seit 01.01.2020
Wusstest Du schon? Regelung seit 01.01.2020
Es gibt eine neue Regelung in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Der Bundesrat hat das MDK – Reformgesetz verabschiedet. Damit wird die Begrenzung der Dauer der KVdS längstens bis zum Erreichen des 14. Fachsemesters aufgehoben.
Künftig gilt, dass die Studentenversicherung bis zum Ablauf des Semesters möglich ist, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Ein Nachweis der Fachsemester ist somit nicht mehr notwendig. Die Regelung trat ab 01.01.2020 in Kraft.
Eine Verlängerung ist zum Beispiel aus familiären oder persönlichen Gründen möglich - lasse Dich am besten direkt von uns beraten.
Normalerweise endet diese Krankenversicherung einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das Du Dich zuletzt eingeschrieben hast. Wird das Studium beendet, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Semesters.
Familienversicherung
Als Studierender kannst Du Dich familienversichern. Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung findest Du unter untenstehendem Link.
Soziale Pflegeversicherung
Bist Du als Student/in familienversichert, besteht gleichzeitig auch eine beitragsfreie Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung bei der Bosch BKK.
Versicherungsnachweis für das Studium
Für die erstmalige Einschreibung an der Hochschule benötigst Du einen Versicherungsnachweis, egal ob Du familien-, pflicht- oder freiwillig versichert bist. Dieser wird ab 01.01.2022 elektronisch von uns an die Hochschule übermittelt und gilt für das gesamte Studium. Du musst uns nur die Daten der Hochschule und den Studienbeginn mitteilen. Das geht ganz einfach über unser Onlinekundenportal.
Setzt Du das Studium bei einer anderen Hochschule fort, benötigst Du einen neuen Versicherungsnachweis. Dieser wird dann wieder von uns elektronisch an die Hochschule übermittelt.
Wechselst Du als versicherter Student die Krankenkasse – Du wirst zum Beispiel Mitglied der Bosch BKK – muss ebenfalls eine elektronische Meldung an die Hochschule erfolgen. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel Dein Vater, aus dessen Mitgliedschaft Deine Familienversicherung begründet wird, Mitglied der Bosch BKK geworden ist.
Beitrag
Der Versicherungsbeitrag für Studierende liegt bei monatlich 108,81 Euro bzw. für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres bei monatlich 111,44 Euro.
Download
Hier findest Du zwei Merkblätter der Bosch BKK über die Krankenversicherung der Studierenden und den Versicherungsantrag.
Studium & Arbeiten
Übersicht
Jobben und studieren - das steht heute bei vielen Studierenden auf der Tagesordnung und ist meist auch kein Problem. Es gibt jedoch ein paar "Spielregeln" in der Sozialversicherung, die für Dich von ganz besonderem Interesse sein dürften:
- Wenn Du einen Nebenjob ausübst, benötigt Dein Arbeitgeber immer eine Studienbescheinigung.
Sozialversicherungsfrei sind Studierende, die
- regelmäßig eine geringfügige Beschäftigung (kein Praktikum) ausüben, in der sie nicht mehr als 450 Euro verdienen.
Für geringfügige Beschäftigungen besteht (seit 01.01.2013) Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent des Arbeitsentgelts an die Krankenversicherung und 15 Prozent an die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt 3,6 Prozent (2019) zur Rentenversicherung.
Alternativ kann man sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht.
- eine kurzfristige Beschäftigung während der Vorlesungszeit aufnehmen, in der sie längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen.
Studierende, die BAföG beziehen, müssen jedoch eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Bitte wende Dich in diesem Fall an Dein zuständiges BAföG-Amt.
Sonderregelung
Sonderregelungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Du bist neben Deinem Studium beschäftigt, jedoch mehr als geringfügig bzw. kurzfristig? In diesem Fall bist Du hier trotzdem nicht versicherungspflichtig, wenn Du wie folgt arbeitest:
- ausschließlich in den Semesterferien,
- während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche,
- während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden und während der Semesterferien ohne Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Bitte beachte, dass trotzdem Rentenversicherungspflicht besteht.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 470 Euro in 2022.
Studenten-Beiträge
Beitrag Krankenversicherung
Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung für Studierende liegt bei der Bosch BKK bei 85,87 Euro.
Beitrag Pflegeversicherung
Für kinderlose Studierende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 25,57 Euro im Monat.
Für Studierende mit Kindern liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 22,94 Euro.
Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den Beitragszuschlag in der sozialen Pflegeversicherung zahlen. Geeignete Nachweise, die die Elternschaft des Mitglieds (als leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern) belegen, sind beispielsweise Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch, der Kindergeldbescheid oder ähnliches.
Die Beiträge sind in der Regel für das gesamte Semester vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung fällig. Unser Service für Dich: Du hast die Möglichkeit - bei Erteilung einer Einzugsermächtigung - die Beiträge monatlich durch uns einziehen zu lassen. So kannst Du Zeit und Kosten sparen.
TIPP:
Nach dem BAföG kann ein Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden.
Studium & Praktikum
Entscheidend für die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung bei Ableistung eines Praktikums ist die Tatsache, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder nicht vorgeschriebenes Praktikum handelt.
Vorgeschriebenes Praktikum
Zwischenpraktikum
Machst Du während Deines Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum und bist immatrikuliert, ist das Praktikum sozialversicherungsfrei. Bist Du als Student familienversichert und verdienst mehr als 470 Euro in 2022 im Monat, dann kann der Anspruch auf Familienversicherung verloren gehen. In diesem Fall musst Du Dich selbst versichern.
Vor- und Nachpraktikum
Kranken- und Pflegeversicherung:
Du leistest ein vorgeschriebenes Praktikum ab, bist aber nicht immatrikuliert, dann unterliegst Du der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikant, wenn die vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Ausnahme: Eine Familienversicherung wäre vorrangig. Bei einer Beschäftigung als Praktikant gegen Entgelt tritt dagegen Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung tritt unabhängig von einer Entgeltzahlung Versicherungspflicht ein, wenn Du ein vorgeschriebenes Praktikum absolvierst und nicht immatrikuliert bist.
Bei einer Praktikantenvergütung bis zu 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Die Bestimmungen über geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen gelten hier nicht.
Nicht vorgeschriebenes Praktikum
Zwischenpraktikum
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Machst Du während Deines Studiums ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, gelten für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die Regelungen wie für beschäftigte Studierende. Es besteht Versicherungsfreiheit, wenn Du den größeren Teil Deiner Zeit und Arbeitskraft für das Studium aufwendest und das Studium somit den Schwerpunkt der Arbeitsleistung darstellt.
Rentenversicherung:
In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 450 Euro zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent und der Arbeitnehmer 3,6 Prozent (2019). Alternativ kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Vor- und Nachpraktikum
Du zählst als "normaler Beschäftigter", wenn Du vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gegen Arbeitsentgelt durchführst - und zwar sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings gelten die Vorschriften über die geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung.
Duales Studium
Gut versichert im dualen Studium
Als Student eines dualen Studiums bist Du sozialversicherungspflichtig. Du benötigst daher eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse und wirst wie ein Auszubildender behandelt. Eine Familienversicherung oder eine Versicherung als Studierende/r ist daher nicht möglich.
Die Versicherungspflicht gilt sowohl für Deine theoretische Ausbildung als auch für Deine betrieblichen Praxisphasen. Dein Arbeitgeber führt die Krankenkassenbeiträge wie bei allen Arbeitnehmern automatisch ab
Studieren im Ausland
Übersicht
Viele Studierende zieht es während ihres Studiums für eine gewisse Zeit ins Ausland. Andere überbrücken die Zeit zwischen Schule und Studienbeginn als Au-pair, mit Freiwilligendienst oder entscheiden sich für Work-and-Travel.
Deine Krankenversicherung ist ein wichtiger Teil Deiner Absicherung. Mit uns behältst Du den Überblick. Und ganz abgesehen davon: Wir beraten Dich in jedem Fall persönlich.
Innerhalb der Europäischen Union
Dein Zielort liegt innerhalb der Europäischen Union?
In allen Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz kannst Du mit Deiner eGK zum Arzt gehen. Die auf der Rückseite abgedruckte EHIC (European Health Insurance Card) ersetzt einen Krankenschein auf Papier. Wichtige Voraussetzung: Dein Hauptwohnsitz muss weiterhin in Deutschland sein. Manche Ärzte akzeptieren die EHIC nicht, so dass Du zunächst in Vorleistung gehen musst. Die Bosch BKK erstattet die Kosten in Höhe der deutschen Erstattungssätze.
Ganz wichtig: Informiere uns über Deine Pläne. Wir beraten Dich beim Thema Fortbestand der Versicherung in Deutschland. Darüber hinaus empfiehlt es sich grundsätzlich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Denn damit werden zum Beispiel auch Kosten übernommen, die höher ausfallen als die deutschen Sätze – gegebenenfalls sogar ein Rücktransport. Über unseren Kooperationspartner bieten wir Tarife an, die den gewünschten Zeitraum abdecken.
Außerhalb der Europäischen Union
Dein Zielort liegt außerhalb der Europäischen Union
In diesem Fall spreche uns bitte an – wir beraten Dich individuell und persönlich. Je nach Zielort und Vorhaben können die Bedingungen ganz unterschiedlich sein. Mit den USA besteht zum Beispiel kein Krankenversicherungsabkommen. Auch hier gilt: Ohne private Auslandskrankenversicherung im Gepäck sollte man nicht das Weite suchen.
Weitere Informationen
Hier findest Du ein paar wichtige Informationen, damit Du beruhigt die Koffer packen kannst.