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Bosch BKK

Freiwillig Versicherte

Informationen der Bosch BKK zu Mitgliedschaft und Beiträge für freiwillig Versicherte und Selbstständige

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, deren regelmäßig beitragspflichtiges Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze des letzten Jahres 2022: 64.350 Euro und auch die Grenze diesen Jahres (2023: 66.600) überschreiten, werden zum 01.01. diesen Jahres versicherungsfrei. Du kannst Dich dann freiwillig weiterversichern. Die Prüfung erfolgt durch Deinen Arbeitgeber.

Du warst bereits bei der Bosch BKK versichert und möchtest Deine Versicherung nun als freiwilliges Mitglied fortführen? In diesem Fall ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die freiwillige Versicherung kommt automatisch zustande.

Grundlage für die Berechnung Deines Beitrages ist ein Bruttomonatsverdienst von 4.987,50 Euro, die so genannte monatliche Beitragsbemessungsgrenze. Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent; hinzu kommt ein Zusatzbeitrag – bei der Bosch BKK 1,5 Prozent. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt daher 802,99 Euro. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber bezuschusst: Er übernimmt die Hälfte des bundeseinheitlichen Beitragssatzes. Das heißt konkret: Dein Arbeitgeber bezahlt 7,3 Prozent des Beitrags, Dein Anteil liegt bei 7,3 Prozent. Ebenso verhält es sich mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der bei uns ab dem Jahr 2023 bei 1,5 Prozent liegt. Dein Arbeitgeber bezahlt 0,75 Prozentund Du 0,75 Prozent.

Für die Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 3,05 Prozent bzw. 3,40 Prozent für kinderlose Mitglieder. Der monatliche Pflegeversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte beläuft sich daher auf 152,12 bzw. 169,58 Euro bei Kinderlosen. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist in beiden Fällen auf 1,525 Prozent begrenzt, also auf den halben Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragsaufschlag.

Wenn Du von Deinem bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung erhältst wird bei der Berechnung Deines Krankenkassenbeitrags nur ein Teil der Abfindung zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem Einkünfte wie Miete oder Zinsen. Die Höhe Deines monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung richtet sich in der Regel nach dem letzten Monatsverdienst vor Beschäftigungsende. Von der Höhe Deiner Abfindung und dem letzten Monatsverdienst hängt es ab, für welche Zeitspanne wir die Abfindung berücksichtigen müssen. Häufig deckt sich dieser Zeitraum mit dem Ruhenszeitraum von der Agentur für Arbeit. Gerne beraten wir Dich hierzu individuell und persönlich. Bitte rufe uns einfach an. Grundlegende Informationen findest Du auch in unserem Merkblatt „Abfindung bei Arbeitsplatzverlust“ unten auf der Seite und in unserem kurzen Erklärfilm "Abfindungen in der gesetzlichen Krankenversicherung".

In diesem Fall empfehlen wir Dir eine Anwartschaftsversicherung. Während der Zeit Deines Auslandsaufenthaltes ruht Dein Leistungsanspruch, nach Deiner Rückkehr hast Du allerdings Anspruch darauf, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Der Beitrag zur Anwartschaftsversicherung liegt bei monatlich 65,01 Euro, für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben bei 66,20 Euro. Weitere Informationen sowie Gründe für eine Anwartschaft kannst Du dem Download "Hinweise zur Anwartschaftsversicherung" entnehmen.

Wie werden Abfindungen in der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt?

Der Erklärfilm der Bosch BKK gibt einen ersten Einblick in die Frage, wie sich eine zum Beschäftigungsende gezahlte Abfindung auf die Krankenversicherung und den Krankenkassenbeitrag auswirken kann. Versicherte sollten sich am besten individuell beraten lassen.

Hauptberuflich Selbständige

Selbständige sind für ihre soziale Absicherung – und damit auch für die Krankenversicherung – alleine verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich freiwillig gesetzlich versichern. In der Pflegeversicherung sind sie dann automatisch pflichtversichert.

Bei hauptberuflich Selbständigen wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus mindestens 1.131,67 Euro berechnet. Der monatliche Beitrag beträgt dann 209,93 Euro bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 213,89 Euro. Maximal liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.987,50 Euro. Dann beträgt der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung 925,18 Euro bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben 942,64 Euro.

Erhältst Du einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit reiche uns den Bescheid darüber ein. Gerne beraten wir Dich telefonisch über die damit verbundene Beitragseinstufung.

Schüler

Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, sind in den meisten Fällen über ihre Eltern familienversichert. Unter bestimmten Umständen kann es allerdings sein, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist. Diese Schüler können sich gegen einen Betrag von 209,93 Euro bzw. 213,89 Euro für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres gesetzlich versichern.

Wenn Du eine Berufsfachschule besuchst oder einen Abschluss über den zweiten Bildungsweg anstrebst, kannst Du unseren Schülertarif nutzen, sofern Deine Schule staatlich anerkannt und nach dem Bafög förderungsfähig ist.

Der Versicherungsbeitrag im Schülertarif liegt bei monatlich 119,94 Euro bzw. für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres bei 122,78 Euro monatlich. Wir beraten Dich gerne individuell, ob der Schülertarif für Dich in Frage kommt.

Andere Versicherungsgruppen

Du möchtest Dich freiwillig versichern, gehörst aber nicht zu einer der genannten Versichertengruppen?
Du kannst Dich beispielsweise freiwillig bei uns versichern, wenn Du zwar nur über geringe Einnahmen verfügst, eine Familienversicherung aber nicht möglich ist. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob eine freiwillige Versicherung für Dich in Frage kommt, rufe uns bitte an. Wir beraten Dich gerne individuell.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Deinen Beitrag liegt bei 1.131,67 Euro. Wir berechnen Deine Beiträge aus mindestens dieser Summe, auch wenn Du kein Einkommen oder geringere Einkünfte als 1.131,67 Euro hast. Dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt damit mindestens 209,93 Euro bzw. für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres 213,89 Euro.

Bei der Berechnung Deines Krankenversicherungsbeitrags gilt in diesem Fall: Als Dein Einkommen wird die Hälfte des Familieneinkommens festgesetzt, maximal jedoch die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2.493,75 Euro in 2023). Liegen Deine eigenen Einnahmen jedoch über der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, müssen wir Deinen Beitrag auf der Basis dieser tatsächlichen Einnahmen berechnen.

Von den Einnahmen Deines privat versicherten Ehepartners können für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder sowie Stiefkinder Freibeträge abgezogen werden. Nähere Informationen hierzu findest Du in unserem Merkblatt.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

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