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Beitrag 2023

Beitragssatz: Beitrag 2023 der Bosch BKK

Beitragssatz 16,1 Prozent – auch 2023 günstiger als bei vielen anderen Kassen

Unser Zusatzbeitrag liegt mit 1,5% weiterhin unter dem Durchschnitt!

Wie wichtig ein verlässlicher Gesundheits- und Versicherungsschutz ist, haben die Pandemiejahre deutlich gezeigt. Die aktuellen Kostensteigerungen und Belastungen gehen allerdings auch am Gesundheitssystem nicht spurlos vorbei. Die meisten Kassen werden zum Jahreswechsel 2022/23 ihren Beitragssatz erhöhen müssen. Das gilt auch für die Bosch BKK.

Die gute Nachricht: Trotz der Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 16,1 Prozent bleibt unser Beitrag günstiger als bei vielen anderen Kassen.

Was ändert sich und warum?

Die gesetzliche Krankenversicherung steht 2023 vor einer großen Finanzierungslücke. Grund sind nicht nur die steigenden Kosten, Belastungen der Corona-Pandemie und gesetzliche Entscheidungen der Vorjahre, sondern auch ausstehende strukturelle Reformen, die die Bundesregierung angekündigt, bisher aber noch nicht umgesetzt hat.

Für 2023 rechnet die Bundesregierung mit einer Finanzlücke von 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen Anteil sollen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern und die Krankenkassen tragen: Die finanziellen Reserven, die die Kassen für unvorhergesehene Kostensteigerungen zurückgelegt haben, müssen sie erneut zu einem Teil an den Gesundheitsfonds abgeben. So wurden die Rücklagen der Bosch BKK erstmals in 2021 mit einer Vermögensabgabe von rund 38 Mio. Euro stark reduziert. In 2023 erwarten wir leider erneut einen erheblichen Zugriff auf unsere Rücklagen.

Die Bundesregierung hebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,6 Prozent an – das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als 2022.

Auch wir orientieren uns an der von der Bundesregierung berechneten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten.

Der Gesamtbeitrag der Bosch BKK von 16,1 Prozent setzt sich so zusammen:

Allgemeiner Beitragssatz (von der Bundesregierung festgelegt, bei allen Kassen identisch): 14,6 Prozent

Zusatzbeitrag der Bosch BKK: 1,5 Prozent

Eine Hälfte des Gesamtbeitrags bezahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der bzw. die Versicherte.

Weil sich unser Beitrag ändert, gilt bis Ende Januar 2023 ein Sonderkündigungsrecht. Dafür muss ein Aufnahmeantrag bei einer anderen Krankenkasse gestellt werden. Eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen findet man auf der Seite www.gkv-zusatzbeitraege.de.

Übrigens: Da erwartet wird, dass die Erhöhung der Zusatzbeiträge 2023 die Gesetzliche Krankenversicherung auf breiter Front betrifft, hat der Gesetzgeber Pflicht zur individuellen Information der Mitglieder per Anschreiben einmalig ausgesetzt. Ein Hinweis auf der Homepage der Krankenkassen ist ausreichend.

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Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er wird von der Regierung festgelegt und beträgt 3,4% (seit 01.07.2023). Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahre zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6%. Eltern sind dauerhaft von dem Zuschlag befreit.

Entlastung für Familien mit mehreren Kindern

Eltern zahlen generell 0,6% weniger als Kinderlose. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern (unter 25 Jahre) reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag von 0,25% je Kind. Damit soll der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung berücksichtigt werden. Nach der jeweiligen Kindererziehungsphase (bis zum 25. Lebensjahrs des Kindes) entfällt der Abschlag wieder. Der Beitrag zur Pflegeversicherung staffelt sich daher wie folgt:

Anzahl der Kinder Beitragssatz
Anzahl der Kinder
Mitglied ohne Kinder
Beitragssatz
4,00 % (3,4% + 0,6 % Kinderlosenzuschlag)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 1 Kind
Beitragssatz
3,40 %
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 2 Kindern
Beitragssatz
3,15% (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 3 Kindern
Beitragssatz
2,90 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 4 Kindern
Beitragssatz
2,65 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)
Anzahl der Kinder
Mitglied mit 5 Kindern und mehr Kindern
Beitragssatz
2,40 % (Abschlag von 0,25% pro Kind bis zum 25. Lebensjahr)

Wie können berücksichtigungsfähige Kinder nachgewiesen werden?

Für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder unter 25 Jahre gegenüber der beitragsabführenden Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber oder Krankenkasse) nachgewiesen werden. Dafür soll bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Für die Übergangszeit ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle mitteilen.

Zeitpunkt der Berücksichtigung von Abschlägen:

Für Kinder, die vor dem 30.06.2023 geboren sind, werden die Abschläge ab dem 01.07.2023 berücksichtigt soweit der Nachweis hierüber bis zum 31.12.2023 vorgelegt wurde. Wird das Kind nach dem 01.07.2023 geboren, kann der Nachweis ab dem 1. des Geburtsmonats berücksichtigt werden, soweit der Nachweis innerhalb von 3 Monaten eingereicht wird. Bei Nachweisen, die danach eingereicht werden, wird der Abschlag ab dem Folgemonat nach Einreichung vorgenommen.

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