Unser Zusatzbeitrag liegt mit 1,5% weiterhin unter dem Durchschnitt!
Wie wichtig ein verlässlicher Gesundheits- und Versicherungsschutz ist, haben die Pandemiejahre deutlich gezeigt. Die aktuellen Kostensteigerungen und Belastungen gehen allerdings auch am Gesundheitssystem nicht spurlos vorbei. Die meisten Kassen werden zum Jahreswechsel 2022/23 ihren Beitragssatz erhöhen müssen. Das gilt auch für die Bosch BKK.
Die gute Nachricht: Trotz der Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 16,1 Prozent bleibt unser Beitrag günstiger als bei vielen anderen Kassen.
Was ändert sich und warum?
Die gesetzliche Krankenversicherung steht 2023 vor einer großen Finanzierungslücke. Grund sind nicht nur die steigenden Kosten, Belastungen der Corona-Pandemie und gesetzliche Entscheidungen der Vorjahre, sondern auch ausstehende strukturelle Reformen, die die Bundesregierung angekündigt, bisher aber noch nicht umgesetzt hat.
Für 2023 rechnet die Bundesregierung mit einer Finanzlücke von 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen Anteil sollen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern und die Krankenkassen tragen: Die finanziellen Reserven, die die Kassen für unvorhergesehene Kostensteigerungen zurückgelegt haben, müssen sie erneut zu einem Teil an den Gesundheitsfonds abgeben. So wurden die Rücklagen der Bosch BKK erstmals in 2021 mit einer Vermögensabgabe von rund 38 Mio. Euro stark reduziert. In 2023 erwarten wir leider erneut einen erheblichen Zugriff auf unsere Rücklagen.
Die Bundesregierung hebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,6 Prozent an – das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als 2022.
Auch wir orientieren uns an der von der Bundesregierung berechneten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten.
Der Gesamtbeitrag der Bosch BKK von 16,1 Prozent setzt sich so zusammen:
Allgemeiner Beitragssatz (von der Bundesregierung festgelegt, bei allen Kassen identisch): 14,6 Prozent
Zusatzbeitrag der Bosch BKK: 1,5 Prozent
Eine Hälfte des Gesamtbeitrags bezahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der bzw. die Versicherte.
Weil sich unser Beitrag ändert, gilt bis Ende Januar 2023 ein Sonderkündigungsrecht. Dafür muss ein Aufnahmeantrag bei einer anderen Krankenkasse gestellt werden. Eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen findet man auf der Seite www.gkv-zusatzbeitraege.de.
Übrigens: Da erwartet wird, dass die Erhöhung der Zusatzbeiträge 2023 die Gesetzliche Krankenversicherung auf breiter Front betrifft, hat der Gesetzgeber Pflicht zur individuellen Information der Mitglieder per Anschreiben einmalig ausgesetzt. Ein Hinweis auf der Homepage der Krankenkassen ist ausreichend.
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