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Beiträge steuerlich absetzen

Informationen der Bosch BKK zu Beiträge steuerlich absetzen

Auch hier kannst Du noch mehr rausholen.

Gut zu wissen: Deine selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Betroffen sind hauptsächlich freiwillig Versicherte, wie z. B. Selbständige, Schüler und freiwillig versicherte Rentner - aber auch Studenten, Rentenantragsteller und Rentner, die eine Kapitalauszahlung aus einer Betriebsrente oder Direktversicherung erhalten haben.

Arbeitnehmer können die gezahlten Beiträge Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Als Rentenbezieher erhältst Du eine Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsätzlich kannst Du alle von Dir gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ohne Krankengeld) steuerlich geltend machen. Dies führt in der Regel zu einer Vergünstigung. An Dich ausgezahlte Prämien und Erstattungen, wie z. B. aus unserem Hausarztmodell oder dem Bonusmodell G-Win werden ebenfalls an das Finanzamt übermittelt.

Es werden alle innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten und erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt gemeldet. Die Daten aus dem vergangenen Jahr gehen bis zum 28. Februar des Folgejahres dort ein – zusammen mit Deiner persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Zur Information über die ans Finanzamt gemeldeten Beträge erhältst Du Ende Februar eine Bescheinigung über Deine gezahlten Beiträge von uns per Post.

Ein Muster dieser Bescheinigung mit Erklärungen findest Du hier:

Mögliche Fragen und Antworten findest Du hier:

Wenn Du Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Vorjahr direkt an die Bosch BKK gezahlt hast, muss die Bosch BKK grundsätzlich die Beitragsdaten an die Finanzbehörden übermitteln.

Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch direkt an die Finanzbehörden übermittelt.

Bei pflichtversicherten Rentnern und Betriebsrentnern werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Deutschen Rentenversicherung / der betrieblichen Rentenstelle einbehalten und an uns abgeführt. Aus diesem Grund erfolgt die Übermittlung Deiner Beitragsdaten an die Finanzbehörden durch Deinen Rentenversicherungsträger / Deine Zahlstelle.

Bitte wende Dich bei Fragen an die jeweilige Stelle, die die Beiträge an die Finanzbehörde übermittelt.

Der Gesetzgeber möchte durch die elektronische Übermittlung die Nachweispflicht für den Steuerzahler vereinfachen.

Für Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung, die ab dem 01.01.2019 direkt an die Bosch BKK gezahlt wurden, ist keine Einwilligung zur Datenübermittlung mehr erforderlich. Wir berücksichtigen Deine Beiträge automatisch und melden diese an das Finanzamt.

Für Beiträge, die Du bis zum 31.12.2018 selbst an die Bosch BKK gezahlt hast, ist eine Einwilligung für die Datenübermittlung notwendig. Ein Formular zur Erteilung der Einwilligung lassen wir Dir bei Bedarf gern noch einmal zukommen.

Ausgezahlte Prämien und Erstattungen, wie z. B. aus unserem Hausarztmodell oder dem Bonusmodell G-Win, werden generell automatisch an das Finanzamt gemeldet. Hierfür ist keine Einwilligung nötig.

Für die Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden wird Deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) benötigt. Die elfstellige Steuer-ID findest Du in einer Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern oder in Deinem letzten Einkommensteuerbescheid.

Bei Deiner Steuererklärung werden grundsätzlich nur Beiträge steuerlich berücksichtigt, die elektronisch unter Angabe Deiner Identifikationsnummer (Steuer-ID) an die Finanzbehörden übermittelt wurden.

Bonusauszahlungen gelten nach dem Bürgerentlastungsgesetz als Beitragsrückerstattung. Für Bonuszahlungen im Jahr 2021 bis 2024 wurde pro Versicherter ein Freibetrag von 150,00 Euro eingeführt. Das bedeutet, dass Bonuszahlungen für die Jahre 2021 bis 2024 nur gemeldet werden, die den Freibetrag von 150,00 Euro übersteigen. Bei weiteren Fragen zu Bonuszahlungen wende Dich bitte an Dein Finanzamt oder an Deinen Steuerberater.

Wenn Deine Angehörigen eine eigene Mitgliedschaft haben, sind die gezahlten Beiträge unter Angabe der Steuer-ID Deines Kindes / Deines Ehepartners an die Finanzbehörden zu melden. Eltern können die Beiträge für Kinder im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

Wenn Deine Angehörigen familienversichert sind und eine Prämie oder einen Bonus von der Bosch BKK ausgezahlt bekommen, werden diese beim Hauptversicherten gemeldet und stehen auf seiner Bescheinigung.

Für das Finanzamt kommt es immer auf den Zahlungszeitpunkt an. Da der Beitrag für Dezember erst zum 15. Januar fällig ist, wurde der Beitrag in der Regel auch erst im Januar des Folgejahres von Dir bezahlt. Somit wird dieser Betrag erst im kommenden Jahr an das Finanzamt gemeldet und wird entsprechend auf der nächsten Bescheinigung erscheinen.

Steuerlich berücksichtigt werden nur Beiträge für eine Basisabsicherung. Zur Basisabsicherung zählt kein Krankengeldanspruch. Daher werden Deine Krankenversicherungsbeiträge um 4 % pauschal gekürzt, sofern Du einen Anspruch auf Krankengeld hast. Du erkennst dies in Deiner Bescheinigung über die gezahlten Beiträge anhand der Spalte „Beitragsart“.

Ja. Die Daten sind weiterhin in der Steuererklärung einzutragen. Nachweise müssen jedoch nicht eingereicht werden.

Bei weiteren Fragen zum Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung wende Dich bitte an Dein Finanzamt oder an Deinen Steuerberater.

Die Einwilligung zur Datenübermittlung kann nicht mehr widerrufen werden. Für gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 01.01.2019 gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Zudem berücksichtigt die Finanzverwaltung die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur dann, wenn diese maschinell übermittelt worden sind.

Für erstattete Beiträge, zu denen auch Prämien und Boni gehören, erfolgt die Datenübermittlung an das Finanzamt ebenfalls ohne Einwilligung.

Prämien aus dem Wahltarif Option S mindern die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Unabhängig von der tatsächlichen Auszahlungshöhe, müssen wir die maximal mögliche Prämie Deiner Wahltarif-Stufe an das Finanzamt übermitteln.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

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