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Zahlstellenmeldeverfahren

Meldungen

Den Datensätze für die entsprechenden Meldungen sowie die notwendigen Schlüsselzahlen und Angaben wurden vom GKV Spitzenverbind in den „Gemeinsamen Grundsätzen zum Zahlstellen-Meldeverfahren“ festgehalten.

Als weitere Handlungshilfe dient die Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV).

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus den § 256 SGB V und dem § 202 SGB V.

Zu melden sind:

  • Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs
  • Änderung des laufenden Versorgungsbezugs
  • Ende des laufenden Versorgungsbezugs
  • Bestandsmeldung
  • Vorabbescheinigung (optionales Verfahren)

Weitere Informationen können Sie auch der Datensatzbeschreibung entnehmen:

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