Zum Hauptinhalt springen
Info- und Serviceportal für Arbeitgeber

Entsendung eines Arbeitnehmers

Sie wollen Ihren Mitarbeiter ins Ausland entsenden?

Bei vorübergehender Beschäftigung im Ausland, gelten unter Umständen weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Gleiches gilt für Selbstständige, die im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit, vorübergehend im Ausland tätig sind.

Entsendung EU/EWR und Schweiz
Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in die Schweiz entsenden, wird empfohlen, dass der entsandte Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung mit sich führt.

Durch die Bescheinigung wird dokumentiert, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht für Ihren Arbeitnehmer gilt.

A1 Antrag
Den A1 Antrag stellen Sie bei der jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger (bei privat versicherten Arbeitnehmern), Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
Arbeitgeber, die ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm nutzen, stellen den A1 Antrag für entsandte Arbeitnehmer direkt online. Sie erhalten die A1 Bescheinigung ebenfalls auf digitalem Weg durch die Bosch BKK zurück gemeldet.

2. Antragsstellung über die Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Daten mit der Sozialversicherung - SV-Meldeportal Arbeitgeber Sozialversicherung
Steht Ihnen kein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm zur Verfügung, beantragen Sie die A1 Bescheinigung über die Browser Anwendung SV-Meldeportal (bisher sv.net).
Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebene Ausfüllhilfe (§ 95a des Sozialgesetzbuches IV) unter Federführung des GKV Spitzenverband. Bitte registrieren Sie sich im SV-Meldeportal mit ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Mit diesem kann sich jeder Benutzer später wieder im SV Meldeportal einloggen und die A1 Bescheinigung abrufen.

Dies gilt auch für Selbständige (ohne eigene Arbeitnehmer) und ohne eigene Betriebsnummer.

Elektronisches Antragsverfahren – GKV-Spitzenverband, DVKA

Die Antragstellung ist einfach – alle Informationen finden Sie auf der Homepage zum SV-Meldeportal.

Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
Ist Ihr Arbeitnehmer gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten des EWR, der EU bzw. der Schweiz beschäftigt? Das heißt, Ihr Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig – zumindest an einem Tag im Monat oder fünf Tagen im Quartal – in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er ansonsten arbeitet? Dann entnehmen Sie die Anträge bitte der Homepage der DVKA .

Entsendung Abkommensstaat
Bei Entsendung in einen Staat außerhalb der EU/EWR/Schweiz, mit dem Deutschland ein Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen hat, verwenden Sie bitte die länderspezifischen Fragebögen auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA).

Entsendung vertragsloses Ausland
Für alle Länder, mit denen kein Abkommen besteht, benötigen wir den Antrag für das vertragslose Ausland (Ausstrahlung § 4 SGB IV).

Kontakt

Fragen zu Entsendung und vertragsloses Ausland können Sie uns gerne per E-Mail senden:

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail