Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Der Arbeitgeber selbst entscheidet, ob er die euBP in Anspruch nehmen möchte. Wenn ja, übersendet er die Daten im Onlineverfahren an die Rentenversicherung. Dort werden die gemeldeten Daten durch den Betriebsprüfer analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsabrechnung überprüft. Die Ergebnisse werden direkt von dem Prüfer gemeinsam mit AG bzw. Steuerberater besprochen.
Vorteil:
- Geringerer Vorbereitungsaufwand
- Keine Breithaltung umfangreicher Unterlagen in Papierform
- Verkürzung der Prüfdauer (vor Ort)
- Bereitstellung vor Ort von technischen Hilfsmitteln (PC) entfällt
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte direkt den Informationsseiten der Deutschen Rentenversicherung
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