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Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Für die Entgeltabrechnungsdaten ist die euBP seit 2023 ein verpflichtendes Verfahren. Für die Abrechnungszeiträume bis 31. Dezember 2026 kann auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Befreiung ausgesprochen werden. Für die Daten der Finanzbuchhaltung bleibt das Verfahren bis auf weiteres freiwillig.

Ziel ist es die Betriebsprüfung maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer Betriebsprüfung auf beiden Seiten zu verringern.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte direkt den Informationsseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Für Fragen, Hinweise und Probleme im Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung wenden Sie sich bitte an diese Adresse.

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