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Zuzahlungsbefreiung beim Hausarztprogramm

Zuzahlungsbefreiung  der Bosch BKK beim Hausarztprogramm

Beim Hausarztprogramm koordiniert der Hausarzt die gesamte medizinische Betreuung. Er behält alles im Blick und überweist den Patienten bei Bedarf an einen Facharzt. Deine Bereitschaft, immer zuerst diesen gewählten Hausarzt aufzusuchen, belohnen wir auch finanziell.

So wirst Du entlastet

Ein stationärer Klinik- oder Kuraufenthalt stellt manchmal eine finanzielle Belastung dar. Als Patient musst Du eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro am Tag zahlen, bis maximal 280 Euro im Jahr. Als Teilnehmer am Hausarztprogramm übernehmen wir diese Kosten für Dich, wenn Du stationär im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsklinik behandelt wirst. Das gilt für alle stationären Behandlungen, bei denen wir als Krankenkasse die Kosten übernehmen – auch für medizinisch notwendige Mutter-Vater-Kind-Kuren. Lediglich bei stationären Maßnahmen, deren Kosten durch einen anderen Träger wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaft übernommen werden, ist keine Zuzahlungsbefreiung möglich.

Deine mögliche Ersparnis liegt bei bis zu 280 Euro im Jahr und ist für Dich steuerfrei.

Automatische Befreiung

Wenn Du am Hausarztprogramm teilnimmst, musst Du nichts unternehmen, um von der Zuzahlung befreit zu werden. Dies erfolgt automatisch. Wenn Du Dich erstmalig ins Programm einschreibst, profitierst Du ab Deinem individuellen Teilnahmestart von der Zuzahlungsbefreiung. Diesen erfährst Du bei der Einschreibung ins Programm.

Weitere Informationen

Alle Vorteile zum Hausarztprogramm:

Dein Kontakt zur Bosch BKK

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