Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist die
Bosch BKK
Kruppstraße 19
70469 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 811-21336
E-Mail: Info@Bosch-BKK.de
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten der Bosch BKK bzw. der Pflegekasse der Bosch BKK erreichen Sie
Per Post:
Bosch BKK
Datenschutzbeauftragter
Postfach 30 02 80
70442 Stuttgart
Per Mail:
Datenschutz@Bosch-BKK.de
Was sind personenbezogene Daten?
Daten sind dann personenbezogen bzw. personenbeziehbar, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Darunter fallen z.B. Informationen wie Ihr Name, Geburtsdatum, Adresse, Postanschrift, personalisierte E-Mail-Adresse, Krankenversichertennummer und Telefonnummer.
Darunter fallen aber auch Informationen, mit der eine Person indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einem oder mehrerer besonderer Merkmale identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind (Artikel 4 Nr. 1 der EU-DSGVO).
Was sind Sozialdaten?
Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die z.B. von einer gesetzlichen Krankenkasse, wie der Bosch BKK, im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden. Die oben genannten personenbezogenen Daten sind daher auch zugleich Sozialdaten.
Diesen gleichgestellt sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierunter sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, zu verstehen, die Geheimnischarakter haben.
Die Definition des Begriffs Sozialdaten ergibt sich aus § 67 Abs. 2 SGB X.
Was bedeutet Verarbeiten von Daten?
Wenn wir personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten, bedeutet das, dass wir diese z.B. erheben, speichern, nutzen, übermitteln oder löschen. Mit Verarbeitung ist jeder Vorgang zu verstehen, der mit oder ohne Hilfe von automatisierten Verfahren erfolgt (Art 4 Nr. 2 EU-DSGVO).
Welche Grundlagen der Datenverarbeitung gibt es und zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten und Sozialdaten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Der Zweck der Datenverarbeitung ergibt sich konkret aus der nachfolgenden Aufstellung der gesetzlichen Grundlagen.
Sofern wir Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeiten, nennen wir Ihnen darin den jeweiligen Zweck. Die Erteilung einer Einwilligung durch Sie erfolgt immer auf freiwilliger Basis.
Zweckänderung
Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X.
- Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht.
- Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu vor.
- Es handelt sich um pseudonymisierte Daten. Pseudonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Ihre Daten werden bei der Bosch BKK aufgrund gesetzlicher Grundlage verarbeitet.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern SGB und hier insbesondere des SGB I (Allgemeiner Teil), SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung), SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz).
Im Detail verarbeiten wir Daten auf Basis der nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
Bosch BKK Krankenkasse
- Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
- Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
- Ausstellung des Berechtigungsscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
- Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
- Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
- Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
- Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
- Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach § 87a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
- Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V, die Durchführung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, soweit Verträge ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurden (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
- Durchführung des Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
- Die Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
- Die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 5a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 16a SGB V)
- Die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)
- Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
Bosch BKK Pflegekasse
- Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI)
- Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
- Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
- Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Kostenerstattung erbrachter Pflegeleistungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
- Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
- Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
- Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
- Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)
Damit die Bosch BKK Pflegekasse ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, beachten Sie bitte Ihre Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I). Danach haben Sie der Bosch BKK Pflegekasse bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen von Ihnen beantragter Leistungen kommen. Ergänzend weisen wir auch auf Ihre Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der Bosch BKK Pflegekasse gemäß §§ 28a Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV), 198 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), 50 und 100 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI).
Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Auskunfts-, Melde- oder Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.
Ihre Sozialdaten, welche die Bosch BKK Pflegekasse verarbeitet unterliegen den datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB I, X, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und seit dem 25. Mai 2018 zusätzlich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Bosch BKK trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I gewahrt wird.
Einwilligung
Darüber hinaus kann eine Verarbeitung von Daten seitens der Bosch BKK auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1a EU-DSGVO in Verbindung mit § 67b Abs. 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in den spezialrechtlichen Büchern des Sozialgesetzbuches (§§ 39 Abs. 1a, 39a, 44 Abs. 4 SGB V und SGB XI) erfolgen.
Dies ist beispielweise der Fall, wenn Sie Leistungen unserer Patientenbegleitung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Patientenbegleitung sowie Pflegeberatung, Präventionsbegleitung, Hospiz- und Palliativberatung verarbeiten wir neben den im nachfolgenden Abschnitt genannten Daten auch Ihre uns freiwillig zur Verfügung gestellten Angaben zur Einschätzung Ihrer Situation, die gemeinsam mit Ihnen abgestimmten Maßnahmen im Hilfe- bzw. Versorgungsplan sowie Ihre Angaben zur Erfolgsmessung der durchgeführten Maßnahmen.
Um eine Einwilligung zur Datenverarbeitung bitten wir Sie beispielweise, wenn wir Sie noch besser im bestimmten Einzelfall begleiten und beraten möchten. Hierfür bedarf es einer vorherigen, dokumentierten Einwilligung von Ihnen. Wir werden in diesen Einzelfällen auf Sie zukommen, Sie über den Sinn und Zweck der erforderlichen Datenverarbeitung aufklären und um die Einwilligung bitten.
Einwilligungen können auch zu den unterschiedlichsten Kontaktanlässen, z.B. Teilnahme an Kundenzufriedenheitsbefragungen, Teilnahme an Gewinnspielen etc. erteilt werden. Sie werden hierzu jeweils konkret über die verarbeiteten Daten und deren Nutzung informiert.
Alle diese Einwilligungen geben Sie freiwillig. Das bedeutet, dass Sie keinerlei Nachteile befürchten müssen, wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen wollen. Außerdem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Infos hierzu unter dem Abschnitt „Widerrufsrecht“.
Welche Daten verarbeiten wir von Ihnen? (Arten der gespeicherten Daten)
Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten und Sozialdaten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten, z.B. als Interessent, Versicherter, Arbeitgeber oder Geschäftspartner. Das heißt: Insbesondere, wenn Sie sich für unsere Produkte interessieren, Anträge einreichen, unsere Internetseite besuchen, sich für unsere Online-Dienste registrieren oder sich per E-Mail oder Telefon an uns wenden oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Versicherung bei der Bosch BKK unsere Leistungen erhalten oder Beiträge bezahlen. Konkret sind das folgende:
Sozialdaten der Versicherten
Diese Daten werden zu Mitgliedern und Familienangehörigen gespeichert:
• Name, Vorname
• Geburtsdatum
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail
• Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Krankenversicherungsnummer)
• Lichtbild
• Geburtsort
• Kennzeichen zu Familienangehörigen
• Bankverbindung
• Familienstand
• Geschlecht
• Staatsangehörigkeit
• Rentenversicherungsnummer
• Erteilte Einwilligungen
Daten zur Mitgliedschaft
Diese Sozialdaten werden zur Mitgliedschaft gespeichert:
• Vorversicherungszeiten
• Beginn und Ende
• Betreuende Geschäftsstelle
• Kennzeichen zur Leistungsgewährung (zum Beispiel Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)
• Informationen zu Zusatzversicherungen
Daten zum Versicherungsverhältnis
Diese Sozialdaten werden zum Versicherungsverhältnis gespeichert:
• Art der Versicherung
• Beginn und Ende
• Meldegründe
• Angaben zur Tätigkeit
• Beitragsgruppe/-klasse
• Arbeitsentgelte / Einkommen / Versorgungsbezüge
• Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
• Daten zu Rentenantragstellung / Rentenbezug
• Arbeitgeber / Zahlstelle
Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)
Diese Sozialdaten werden bezüglich des Beitrags gespeichert:
• Beitrags-Soll
• Beitrags-Ist
• Zahlungspflichtiger
• Daten für den Beitragseinzug
• Daten zum Mahnverfahren
• Daten zu Insolvenzverfahren
Leistungsdaten
Diese Sozialdaten werden bezüglich der Leistungen gespeichert:
• Art der Leistung
• Diagnose
• Ordnungsmerkmale zu stationären Behandlungen
• Ordnungsmerkmale zu Arzneimitteln
• Ordnungsmerkmale zu Hilfsmitteln
• Verordnender Arzt
• Leistungserbringer
• Zeitraum / Leistungsbezug
• Kosten
• Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
• Daten über andere Leistungsträger
• Daten über Auftragsleistungen
• Daten über Ersatzansprüche
• Daten über Erstattungsansprüche
• Daten über Versorgungsansprüche
• Eigenanteile / Zuzahlungen
• Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Versorgungsmanagement
• Daten zu Bonusprogrammen
• Daten zu Wahltarifen
• Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen und bei Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Steueridentifikationsnummer
• Pflegegrad und weitere Daten zu Leistungen der Pflegeversicherung
Daten zur Pflegeperson
Diese Sozialdaten werden bezüglich der Pflegeperson gespeichert:
• Stammdaten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Rentenversicherungsnummer
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail
• Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
• Meldegründe, Zeiträume
• Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
• Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
• Angaben zur Qualifikation
• Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI
Daten zum gesetzlichen Vertreter / Betreuer
Diese Sozialdaten werden bezüglich des gesetzlichen Vertreters gespeichert:
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer/Handynummer
• E-Mail
• Betreuungsvollmacht /-bescheid sowie die inhaltliche und zeitliche Reichweite
Daten der Geschäftspartner
Daten zu Arbeitgebern und Zahlstellen
Diese Daten werden von Arbeitgebern und Zahlstellen gespeichert:
• Name
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail
• Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
• Bankverbindung
• Beitrags-Soll
• Beitrags-Ist
• Zahlungspflichtiger
• Daten für den Beitragseinzug
• Daten zum Mahnverfahren / Insolvenzverfahren
• Betreuende Stellen
• Daten für Betriebsprüfungen
• Daten für Abrechnungsarten
• Daten zur Durchführung des AAG
Daten der Leistungserbringer
Diese Daten werden zu Leistungserbringern gespeichert:
• Name
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail
• Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Arztnummer)
• Daten zur fachlichen Qualifikation
Daten zu Vertragspartnern und Lieferanten
Diese Daten werden von Vertragspartnern und Lieferanten gespeichert:
• Name
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail
• Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
• Bankverbindung
• Daten über den Abrechnungsverkehr
Sozialdaten anderer Personen
Daten der Publikationsbezieher
Diese Daten werden gespeichert, wenn Publikationen bezogen werden:
• Name, Vorname
• Anschrift bzw.
• E-Mail-Adresse bei elektronischem Versand
• Ordnungsmerkmale (z.B. Art und Umfang der Publikationen)
• Erteilte Einwilligungen
Daten der Interessenten
Diese Daten werden von Interessenten gespeichert:
• Name, Vorname
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Telefonnummer
• E-Mail
• Arbeitgeber
• Erteilte Einwilligungen
Daten der Besucher unserer Website
Diese Daten werden von Website-Besuchern gespeichert:
• IP-Adressen
• Website, von der aus der Besuch erfolgt (referrer)
• Besuchte Seiten innerhalb der Website
• Heruntergeladene Dateien
• Ansicht von Videos
• Klick auf einzelne Links
• Suchworte
• Dauer des Besuchs
• Genutzter Browser
• Sprache und Version der Browsersoftware
• Verwendetes Betriebssystem
• Herkunftsland, Region und Stadt
• Besuchszeit und Datum
• Bildschirmauflösung
• Verwendetes Gerät
• Zeitzonendifferenz
Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 EU-DSGVO)
Zur Begründung und Durchführung der Versicherung bei der Bosch BKK nutzen wir keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung.
Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?
Innerhalb der Bosch BKK erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dies gewährleisten wir z.B. durch den Einsatz von modernster Software zur Verwaltung Ihrer Daten. Die eingesetzte Software erfüllt die Anforderungen der EU-DSGVO. Dazu gehört beispielsweise die Vorgabe, dass eine Software so konfigurierbar sein muss, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bosch BKK nur die für Ihren speziellen Aufgabenbereich erforderlichen Daten angezeigt werden.
An wen übermitteln wir Ihre Daten?
Die Bosch BKK übermittelt Sozialdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschrift regelmäßig an folgende Empfänger:
• die Deutsche Rentenversicherung,
• die Bundesagentur für Arbeit,
• die gesetzliche Unfallversicherung im Einzelfall,
• im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute,
• das Bundesamt für Soziale Sicherung für den Gesundheitsfonds,
• das für Sie zuständige Finanzamt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) dann, wenn Meldungen entsprechend der Bestimmungen des EStG abzugeben sind,
• den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Rahmen von medizinischen Begutachtungen,
• Arbeitgeber und Zahlstellen,
• Leistungserbringer,
• Stellen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauchs, der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
• Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaft, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr für deren Aufgaben oder zur Abwendung geplanter Straftaten bzw. Durchführung eines Strafverfahrens,
• Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit,
• Behörden im Rahmen von Auskunftsersuchen bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
• externe Auftragnehmer entsprechend Art. 28 EU-DSGVO, § 80 SGB X:
- IT-Dienstleister
Ihre Daten werden in einer speziell gesicherten Umgebungen eines zertifizierten Rechenzentrums gespeichert. Das Rechenzentrum der Bosch BKK ist die
BITMARCK Holding GmbH
www.bitmarck.de
- Weitere IT-Dienstleister für die Erbringung von IT- und Telekommunikationsdienstleistungen, u.a.
Bereitstellung von Hard- und Software,
Telekommunikation,
Beratung und Unterstützung,
Wartung und Support
• Akten- und Datenträgervernichter für die Entsorgung von Akten und Datenträgern
• Dienstleister für Werbe- und Marktanalysen
• Kundenzufriedenheitsbefragung
• Marktforschung
• Marketingmaßnahmen
• Lettershops, Post- und Paketdienste, Druckereien
• Erstellung und Versand von Informationsunterlagen
• Druckdienstleistungen
• Newsletter per E-Mail
• Digitalisierungsdienstleister
• Bosch BKK-App
• Kartenproduzent und Trustcenter
• eGK
• Abrechnungsdienstleister
• Prüfung von Rechnungen von Leistungserbringern u.a. von Apotheken und Hilfsmittelleistern
ABER: Unter keinen Umständen verkaufen wir Ihre Daten an Dritte.
Verarbeitung in einem Drittland
Die Bosch BKK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten und Sozialdaten in Deutschland. Dies gilt grundsätzlich auch für eingesetzte Dienstleister. In begründeten Einzelfällen ist eine Datenübermittlung in Staaten der EU oder EWR möglich und rechtlich zulässig.
Eine Datenübermittlung in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes incl. der Schweiz (EWR) – sogenanntes Drittland – findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Sozialdaten werden entsprechend den Vorgaben der §§ 110a SGB IV, 304 SGB V, 84 SGB X, 107 SGB XI sowie der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) gespeichert und gelöscht.
Ansonsten gilt, dass Sozialdaten nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, benötigt werden.