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Was erst noch weit weg von uns war, ist nun auch in Deutschland angekommen: Es gibt bereits tausende Erkrankte in Deutschland. Wir möchten Sie mit verlässlichen Informationen versorgen. Auf der rechten Seite haben wir dafür einige Links für Sie zusammengestellt.
Alle Schulen und Kitas sind bis in den April hinein geschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen beantwortet. Den Link hierzu finden Sie auf der Rechten Seite.
Wir als Krankenkasse werden nun natürlich gefragt, was passiert, wenn man unter Quarantäne gestellt wird. Wir möchten Ihnen hierzu und zu vielen weiteren Themen gerne ein paar Fragen beantworten.
Ich fühle mich krank, möchte aber nicht in das volle Wartezimmer eines Arztes. Was nun?
Rufen Sie in jedem Fall erst bei Ihrem Hausarzt an und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen.
Im Haus- und Facharztprogramm Baden-Württemberg sowie im Hausarztprogramm Bayern haben wir vielseitige Möglichkeiten geschaffen damit ihr Arzt/Therapeut Sie auch telefonisch oder per Video behandeln kann. Sprechen Sie als Teilnehmer eines solche Programms einfach Ihren behandelnden Arzt an.
Ich bin Teilnehmer des Haus- & Facharztprogramms BaWü oder Bayern. Bringt mir dies weitere Vorteile?
Ja, wir konnten gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten erhebliche Verbesserungen für Ihre medizinische Versorgung vereinbaren. So ist es teilnehmenden Ärzten nun möglich Sie weitreichend per Telefon oder Video zu behandeln. So schaffen wir es alle gemeinsam Ansteckungsrisiken zu verringern. Sie möchten diese Möglichkeit nutzen? Dann fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob eine telemedizinische Behandlung in Ihrem Fall auch medizinisch sinnvoll ist.
Beim Arzt müssen Patienten zum Quartalsbeginn ihre Versichertenkarte vorlegen. Wie ist das jetzt?
Ist der Patient dem Arzt bekannt, kann dieser bei rein telefonischen Konsultationen und telemedizinischer Betreuung die erforderlichen Daten („Versichertenstammdaten“) aus seiner Patientendatei übernehmen.
Ich bin in ambulanter Psychotherapie, wie kann dies nun weitergehen trotz Kontaktverbot?
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können auch ohne persönlichen Kontakt per Video erbracht und abgerechnet werden. Genehmigte Sitzungen der Gruppenpsychotherapie können in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Der Krankenkasse ist dabei eine Umwandlung anzuzeigen. Die elektronische Versichertenkarte (eGK) muss bei einer ausschließlichen Fernbehandlung durch Videosprechstunde nicht vorgelegt werden.
Welche Regelungen gelten aktuell bei Fahrkosten?
Versicherte, die nachgewiesen am Coronavirus erkrankt sind oder sich aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne befinden, benötigen keine Genehmigung
für Transporte mit einem Krankentransportwagen (nicht: Krankenfahrt im Taxi)
wenn es sich um nicht aufschiebbare, zwingend notwendige ambulante Behandlungen handelt.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Verordnung entsprechend kennzeichnen. Die Regelung gilt bis 30.09.2020.
Wie kann mich meine Hebamme trotz Kontaktverbot unterstützen?
Viele Unterstützungs-Leistungen Ihrer Hebamme sind tatsächlich nur im persönlichen Kontakt möglich, zum Beispiel die Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen, ein CTG zur Untersuchung des Herzschlags des Kindes oder das Screening auf Blutzucker. Folgende Leistungen können bis zum 30.09.2020 auch telefonisch oder per Videotelefonie durchgeführt werden:
Vorgespräche in der Schwangerschaft
Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Beratungen in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillphase konnten schon bisher ohne persönlichen Kontakt stattfinden.
Reisen
Kann ich mich als Reiserückkehrer testen lassen?
Mit Wirkung zum 1. August können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis testen lassen. Dies gilt für alle Personen, die nach Deutschland einreisen oder die sich innerhalb Deutschlands in einem Risikogebiet aufhalten oder aufgehalten haben. Die Tests sind freiwillig. Voraussetzung ist lediglich, dass der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Eine einmalige Wiederholungstestung ist möglich.
Der Einreisende, der getestet werden will, muss versichern, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt stattgefunden hat. Dies kann zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Bahnticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen Nachweis erfolgen.
Ich möchte in ein Land reisen, für das derzeit noch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Gerne stellen wir Ihnen auch einen Auslandskrankenschein für diese Regionen (z.B. Türkei etc.) aus. Generelle Informationen zum Auslandskrankenschein finden Sie hier .
Quarantäne
Was genau versteht man unter Quarantäne Maßnahmen?
Wie unser Gesetz Quarantäne definiert, können sie hier lesen:
Wie ist der Verdienstausfall bei einer Quarantäne-Maßnahme geregelt?
Das Infektionsschutzgesetz greift, egal ob die Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort angeordnet wird. Der Verdienstausfall wird demnach von der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) des entsprechenden Bundeslandes gezahlt (§56 Infektionsschutzgesetz). Für die Dauer der Quarantäne entspricht die Entschädigungshöhe dem ausgefallenen Entgelt.
Bekommt man während der Quarantäne eine Haushaltshilfe gestellt?
Nein. Personen, die unter Quarantäne gestellt sind, sind in der Regel nicht krank und benötigen keine Unterstützung.
Steht Eltern mit Kindern in Quarantäne Kinderkrankengeld zu?
Nein, sind Kinder unter Quarantäne gestellt, so gilt dies für den gesamten Haushalt.
Arzneimittel
In der Apotheke ist das Rabatt-Arzneimittel nicht vorrätig.
Wie kann ich vermeiden, erneut zur Apotheke zu müssen?
Um Ihnen unnötige Besuche in der Apotheke zu ersparen, lockern wir während der Corona-Krise die Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln. Wenn Sie ein Rezept in Ihrer Apotheke einlösen, kann Ihnen die Apotheke direkt das vor Ort verfügbare Präparat abgeben – unabhängig davon, ob es rabattiert ist oder nicht. So können wir einen erneuten Besuch und damit einhergehende Infektionsrisiken vermeiden. Alternativ bieten einige Apotheken an, das benötigte Medikament Ihnen direkt nach Hause zu liefern. Die dafür anfallenden Mehrkosten können die Apotheken direkt mit uns abrechnen – es fallen für Sie keine Zusatzkosten an.
Rehabilitationssport/Funktionstraining
Ist Rehabilitationssport/Funktionstraining auch als Online-Training möglich?
Rehabilitationssports und Funktionstraining können befristet bis zum 30.09.2020 als Tele- oder Online-Angebot durchgeführt werden. Voraussetzungen für Ihre Teilnahme:
Sie haben eine ärztliche Verordnung und eine Kostenübernahmeerklärung der Bosch BKK.
Stellt ihr Arzt eine neue Verordnung aus, muss der Trainer vor Beginn der ersten Online-Übungseinheit ein ausführliches telefonisches Gespräch Ihnen führen. Dabei können Sie individuelle Einschränkungen und Besonderheiten klären.
Sie haben einen Computer, Laptop oder Smartphone, über das die verwendete Online-Plattform funktioniert, und können das Gerät bedienen.
Sie sind nicht sturzgefährdet.
Sie sind in der Lage, die Bewegungen im Training ohne persönliche Berührung durch Ihren Trainer auszuführen.
Durch die Lockerungen der Kontakt- und Ausgangssperren kann auch eine Durchführung im Freien unter Beachtung der Vorgaben im Beschluss der Sportminister sowie der spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland erfolgen.
Für bereits bewilligte Verordnungen, die zum 16.03.2020 noch gültig waren sowie Verordnungen, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um 6 Monate verlängert.
Beiträge
Was können Selbstständige tun, die aufgrund der Corona-Situation ihre Beiträge nicht zahlen können?
Selbständige, die aufgrund der aktuellen Situation hohe Umsatzeinbußen haben, können unter bestimmten, engen Voraussetzungen, ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren. Voraussetzung ist: Sie müssen die Beitragssenkung formlos schriftlich (per Brief oder E-Mail) bei der Bosch BKK beantragen. Schreiben Sie an Ihren Kundenberater oder – falls nicht bekannt – an Ihre Bosch BKK-Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie unter: www.Bosch-BKK.de/Kontakt .
Teilen Sie uns am besten gleich den Zeitpunkt Ihres Gewinnrückgangs mit. Überlegen Sie sich im Vorfeld, in welcher Form Sie Ihren aktuellen Umsatzeinbruch nachweisen können, z.B. durch eine Erklärung Ihres Steuerberaters, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder eine glaubhafte Eigen-Erklärung.
Was können Selbstständige tun, die den Mindestbeitrag bezahlen und diesen jetzt nicht leisen können?
Selbstständige, die den Mindestbeitrag bezahlen und diesen gerade nicht leisten können, sollen sich bitte bei uns melden. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung.
Familienversicherung
Können Unternehmer / Selbständige bei Betriebsschließungen in die Familienversicherung wechseln?
Bei Corona-bedingten, vorübergehenden Betriebsschließungen ist eine Familienversicherung nicht möglich. Selbständige, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation ihre Beiträge nicht bezahlen können, wenden sich bitte an ihren Kundenberater, um über Möglichkeiten einer Stundung oder Beitragsreduzierung zu sprechen.
Können Unternehmer / Selbständige, die ihren Betrieb aufgeben müssen, in die Familienvers. wechseln?
Bei vollständiger Betriebsaufgabe oder einer anderen Konstellation, die zu einer dauerhaften Veränderung der Einkommenssituation führt, kann die Bosch BKK prüfen, ob dadurch ein Anspruch auf Familienversicherung entsteht. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Kundenberater.
Präventionskurse
Mein Präventionskurs wurde wegen der Pandemie abgebrochen. Welche Option der Erstattung gibt es?
Unseren Versicherten sollen keine finanziellen Nachteile durch Kursabsagen entstehen. Sofern Sie vom Kursanbieter keine Rückerstattung erhalten, beteiligen wir uns gern an Ihren Kursgebühren – wie gewohnt erstatten wir zu 100 Prozent bis maximal 80 Euro pro Kurs.
Wurde der Kurs unterbrochen, können verbleibende Kurseinheiten bis zum 31.12.2020 nachgeholt werden.
Wenn durch eine Absage des Kurses die Teilnahme an 80 Prozent der Kurseinheiten ist nicht mehr möglich ist, beteiligen wir uns an den Kosten der bisher absolvierten Kurstermine.
Wird ein zertifizierter Kurs statt persönlich nun auf digitalem Wege (z.B. per Video-Chat) durchgeführt und bis zum 30.09.2020 beendet, erstatten wir ebenfalls die Kosten.
Sie können im Home Office arbeiten? Wir haben Tipps für Sie, wie Sie erfolgreich von Zuhause aus arbeiten.