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Qualitätsverträge

Qualitätsverträge

Was sind Qualitätsverträge?

Krankenkassen können mit Krankenhausträgern Verträge schließen, um eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung zu fördern. Durch solche Qualitätsverträge soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung im Krankenhaus erreichen lässt, indem beispielsweise höherwertige Qualitätsanforderungen an die Klinik gestellt werden.

Ob durch die Umsetzung von Qualitätsverträgen die verfolgten Ziele erreicht werden, untersucht das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA legt die Leistungsbereiche fest, in denen Qualitätsverträge geschlossen werden können. Aktuell sind das:

  • Endoprothetische Gelenkversorgung (Hüfte, Knie)
  • Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
  • Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
  • Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
  • Geburten/ Entbindung
  • Multimodale Schmerztherapie
  • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Welche Qualitätsverträge hat die Bosch BKK bereits geschlossen?

Für Versicherte der Bosch BKK bestehen bislang Qualitätsverträge für die Leistungsbereiche Gelenkersatz und Prävention des postoperativen Delirs.

Endoprothetische Gelenkversorgung

Vermeidung von Komplikationen, frühzeitiges Wiedererlangen der Beweglichkeit, bestmögliche Funktionalität des Gelenks, Schmerzminimierung, lange Haltbarkeit der Prothesen sowie Steigerung der Lebensqualität – das sind die Ziele bei der Versorgung mit Knie- bzw. Hüftprothesen im Rahmen der Qualitätsverträge.

Dafür kommen Patienten infrage, die zur einseitigen Versorgung mit Total- oder Teilersatz von Hüft- oder Kniegelenken geplant ins Krankenhaus aufgenommen sowie anschließend nach Hause oder in eine Rehabilitationseinrichtung entlassen werden.

Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten

Ziel dieses Qualitätsvertrags ist die Verbesserung der stationären Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten, die für eine Operation im Krankenhaus aufgenommen werden. Insbesondere sollen die geistigen und körperlichen Funktionen aufrechterhalten werden, um die Selbständigkeit weitgehend zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Weitere Krankenhausaufenthalte oder Pflegebedürftigkeit sollen somit möglichst vermieden werden.

Wie können Versicherte der Bosch BKK über einen Qualitätsvertrag versorgt werden?

Sprich mit Deinem behandelnden Arzt, ob die Teilnahme an einem der Qualitätsverträge für Dich bzw. Deinen Angehörigen infrage kommt.

Du möchtest wissen, welche Vertragskliniken dabei sind? Spreche einfach Deinen Kundenberater an.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

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