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Kurzzeitpflege

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zu den Leistungen rund um die Kurzzeitpflege

Zeitlich begrenzte Pflegeleistung

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Dies gilt in einer Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für acht Wochen im Kalenderjahr. Die Leistungen der Pflegekasse sind auf 1.774,00 Euro je Kalenderjahr für die pflegebedingten Aufwendungen beschränkt. Soweit in demselben Kalenderjahr noch Mittel der Verhinderungspflege zur Verfügung stehen, können diese auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

Die Pflegekasse zahlt die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege weiter.

Die Kosten für die Unterkunft oder Verpflegung können von den Pflegekassen nicht aus den Mitteln der teilstationären Pflege getragen werden. Eine Kostenbeteiligung hierfür nehmen wir aber gerne vor, wenn im Rahmen des Anspruches auf den monatlichen Entlastungsbetrag noch Mittel zur Verfügung stehen.

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