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Mein Kind ist krank

Du musst Dein krankes Kind pflegen und kannst dadurch nicht zur Arbeit gehen? Keine Sorge, wir kümmern uns darum.

vater mit sohn

Mein Kind ist krank, ich kann nicht zur Arbeit

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Muss eine Versicherte bzw. ein Versicherter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, das noch keine zwölf Jahre alt ist, der Arbeit fernbleiben, zahlt die Bosch BKK Krankengeld – sofern keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.

Das Kinderkrankengeld erhältst Du für jedes Kind für längstens 15 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres – für alleinerziehende Versicherte längstens 30 Arbeitstage. Der Gesamtanspruch bei mehreren Kindern besteht für Versicherte längstens für 35 Arbeitstage – für Alleinerziehende 70 Arbeitstage je Kalenderjahr. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder zahlt die Bosch BKK zeitlich unbegrenzt Krankengeld.

Der Arbeitgeber zahlt für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Die Bosch BKK übernimmt das Krankengeld bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gab es in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt es sogar 100 Prozent. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld. Diese liegt bei 120,75 Euro pro Tag. Damit in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, werden aus dem Kinderkrankengeld Beiträge gezahlt. Der Beitragsanteil des Versicherten wird direkt abgezogen, einen höheren Anteil übernehmen wir.

Wenn Dein Kind krank ist und Du nicht zur Arbeit gehen kannst, musst Du Deinen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin unverzüglich informieren. Zusätzlich benötigst Du einen Kinderkrankenschein von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt. Wichtig: Diesen musst Du am ersten Tag Deines Fernbleibens dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vorlegen.

Wenn Du Dein Kind während der Arbeitszeit abholen musst, weil es erkrankt ist, dann kannst Du dies problemlos tun. Das Gesetz erlaubt, dass Du Dich kurzzeitig vom Arbeitsplatz entfernst, wenn es unvermeidbar und unverschuldet ist. Der Lohn wird in diesem Fall weitergezahlt.

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Einfach ohne Risiko von zu Hause ärztlichen Rat einholen: Mit einem kranken Kind im virenbefallenen Wartezimmer sitzen zu müssen, ist kein Vergnügen. Mit dem Online-Arzt können sich Eltern diesen Weg sparen. Im Anschluss an die Behandlung kann er eine digitale Bescheinigung für das Kinderkrankengeld oder ein Arzneimittelrezept ausstellen.

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