Weitere Versichertengruppen

 
Versicherte verschiedenen Alters
Sie möchten sich freiwillig versichern, gehören aber nicht zu einer der genannten Versichertengruppen?
Sie können sich beispielsweise freiwillig bei uns versichern, wenn Sie zwar nur über geringe Einnahmen verfügen, eine Familienversicherung aber nicht möglich ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine freiwillige Versicherung für Sie in Frage kommt, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne individuell.

Wie hoch ist Ihr Beitrag?
Ihre Mindest-Beitragsbemessungsgrenze für Ihren Beitrag liegt bei 875,00 Euro (2011: 851,67 Euro). Wir berechnen Ihre Beiträge aus mindestens dieser Summe, auch wenn Sie kein Einkommen oder geringere Einkünfte als 875,00 Euro (2011: 851,67 Euro) haben. Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt damit mindestens 147,44 Euro (2011: 143,51 Euro) bzw. für Kinderlose 149,63 Euro (2011: 145,64 Euro).

Ihr Ehepartner ist nicht gesetzlich krankenversichert?
Bei der Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrags gilt in diesem Fall: Als Ihr Einkommen wird die Hälfte des Familieneinkommens festgesetzt, maximal jedoch die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze von 1.912,50 Euro (2011: 1.856,25 Euro). Liegen Ihre eigenen Einnahmen jedoch über der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, müssen wir Ihren Beitrag auf der Basis dieser tatsächlichen Einnahmen berechnen.

Von den Einnahmen Ihres privat versicherten Ehepartners ziehen wir für jedes nicht familienversicherte Kind einen Pauschalbetrag von 875,00 Euro (2011: 851,67 Euro) ab, wenn die Familienversicherung nur aufgrund der privaten Krankenversicherung des Ehepartners ausgeschlossen ist. Für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, die in der Familienversicherung versichert sind, berücksichtigen wir einen Freibetrag von 525,00 Euro (2011: 511 Euro).

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten?
Wenn Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung erhalten, wird bei der Berechnung Ihres Krankenkassenbei-
trags nur ein Teil der Abfindung zugrundegelegt. Berücksichtigt werden außerdem Einkünfte wie Miete oder Zinsen. Die Höhe Ihres monatlichen Beitrages zur Krankenversicherung richtet sich nach dem Verdienst in den letzten 12 Monaten vor Beschäftigungsende. Von der Höhe Ihrer Abfindung hängt es ab, für welche Zeitspanne wir die Abfindung berücksichtigen müssen. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und persönlich. Bitte rufen Sie uns einfach an. Grundlegende Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt „Abfindungen bei Arbeitsplatzverlust: Auswirkungen auf die Krankenversicherung“ (siehe Downloadbox rechts).