Selbständige sind für ihre soziale Absicherung - und damit auch für die Krankenversicherung - alleine verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich freiwillig gesetzlich versichern. In der Pflegeversicherung sind sie dann automatisch pflichtversichert.
Wie hoch ist Ihr Beitrag?
Bei hauptberuflich Selbständigen müssen wir den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus mindestens 1.968,75 Euro (2011: 1.916,25 Euro) berechnen. Der monatliche Beitrag beträgt dann 331,73 Euro (2011: 322,89 Euro) bzw. bei Kinderlosen 336,65 Euro (2011: 327,68 Euro). Der Beitrag wird maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825,00 euro (2011: 3.712,50 Euro) berechnet. Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt dann 644,52 Euro (2011: 625,55 Euro) bzw. bei Kinderlosen 654,08 Euro (2011: 634,84 Euro).
Sie erhalten einen Gründerzuschuss?
Dann kann sich der Mindestbetrag zur Bemessung Ihres Bei-
trags auf 1.312,50 euro (2011: 1.277,50 Euro) verringern. Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt dann 221,15 Euro (2011: 215,26 Euro) bzw. bei Kinderlosen 224,44 Euro (2011: 218,46 Euro).
Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beiträge für selbständig oder freiberuflich Tätige“ (siehe Downloadbox rechts).