Rabattverträge

 
Hände, die Arzneimittelpackung halten
Gleiche Qualität zu günstigeren Preisen
Vielleicht haben Sie schon der Presse entnommen: Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen jedes Jahr um ca. 5 Prozent. Die Mehrausgaben belasten das Budget der Krankenversicherer und führen schlimmstenfalls zu Beitragserhöhungen oder Zusatzbei-
trägen. Trotz steigender Kosten ist es oberstes Ziel der Bosch BKK, Ihnen die benötigten Medikamente in der gewohnten Qualität zur Verfügung zu stellen. Wir haben daher mit Arznei-
mittelherstellern Verträge geschlossen, in denen besondere Preisnachlässe vereinbart werden - so genannte Rabattver-
träge. In diesen Verträgen verpflichtet sich die Kasse, vorrangig Medikamente eines bestimmten Herstellers abzunehmen und erhält hierfür einen Preisnachlass. Das so eingesparte Geld steht dann der Krankenkasse für andere Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung.

Welche Auswirkungen haben die Rabattverträge für Sie?
Ihre Apotheke muss Ihnen bevorzugt rabattierte Arzneimittel abgeben. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Verordnet Ihr Arzt auf dem Rezept ein bestimm-
tes Medikament mit einem Kreuz auf dem so genannten „Aut-Idem“-Feld, ist ein Austausch dagegen ausgeschlossen. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präpa-
rat vorrätig haben, wird sie das benötigte Mittel schnell besor-
gen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.

Qualität ist gewährleistet
Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufwei-
sen.

Rabattverträge in der Praxis
Lösen Sie in der Apotheke ein Rezept ein, prüft der Apotheker, ob die Bosch BKK für den Ihnen verordneten Wirkstoff einen Rabattvertrag geschlossen hat. Falls ja, gibt der Apotheker ein Arzneimittel der oben genannten Hersteller ab – es sei denn, in einem medizinisch begründeten Einzelfall hat der Arzt den Austausch durch den Apotheker ausgeschlossen. Das ausge-
tauschte Medikament kann sich von dem bisher verordneten im Aussehen unterscheiden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die in den Medikamenten enthaltenen Wirkstoffe, deren Wirkstärke und Qualität.

Rabattverträge der Bosch BKK
Die Bosch BKK hat verschiedene Rabattverträge mit Pharma-
unternehmen abgeschlossen. Seit 2008 kooperiert sie mit fünf namhaften Herstellern:

  • Ratiopharm
  • Betapharm
  • Heumann Pharma
  • Mylan (ehem. Merck) Dura
  • AbZ-Pharma

Im März 2010 sind neue Rabattverträge in Kraft getreten, die diese bisherigen Verträge teilweise ablösen. Diese neuen Rabattverträge bieten Ihnen als Versicherten einen zusätzlichen Vorteil: Für alle davon betroffenen Arzeimittel müssen Sie künftig keine gesetzliche Zuzahlung mehr leisten.

Rabattverträge
Die neuen Rabattverträge umfassen nicht das gesamte Sorti-
ment eines Arzneimittelherstellers, sondern sie gelten für bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffe. Grund für den Wechsel ist eine gesetzliche Änderung. Denn Rabattverträge, die das gesamte Sortiment eines Pharmaunternehmens betreffen - so genannte Sortimentsverträge - sind aufgrund einer rechtlichen Änderung künftig nicht mehr zulässig. Für manche Wirkstoffe gelten die bisherigen Verträge noch für einen Übergangszeit weiter. Bei vielen Wirkstoffen kommen seit März 2010 dagegen die neuen Rabattverträge zum Tragen. Fragen Sie Ihren Apotheker bei der Medikamentenausgabe danach. Er verfügt über ein Verzeichnis aller Medikamente, für die Rabattverträge abgeschlossen wurden.