Vorstand Bernhard Mohr kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009 zur Privaten KrankenversicherungNach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni steht fest, dass die Private Krankenversicherung (PKV) zumindest eine geraume Zeit mit Erschwernissen leben muss. So können Versicherte bei einem Wechsel zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellungen zum neuen Unternehmen mitnehmen. Sie können sich auch für einen günstigeren Basistarif entscheiden. Diesen Basistarif können neben Schwerkranken auch Versicherte wählen, die keinen Anspruch mehr auf Aufnahme in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben. Eine weitere Erschwernis für die PKV ist, dass nur Versicherte aufgenommen werden können, die mit ihrem Einkommen mehr als drei Jahre über der Beitragsbemes-
sungsgrenze liegen. Grundlage für diese Entscheidung ist die so genannte Sozialbindung, der nach Auffassung des Gerichts auch die Rechtsverhältnisse der PKV unterworfen sind. Erst wenn nachgewiesen werden könne, dass sich für die PKV eine Bestandsgefährdung ergebe, sei durch das Gericht eine andere Beurteilung dieser Frage möglich.
Was bedeutet nun diese Entscheidung für die Zukunft der PKV? Zunächst einmal, dass auch die PKV Bestandschutz genießt und eine gesetzliche Gleichschaltung der Systeme GKV und PKV zu einer Bürgerversicherung nicht möglich ist. Zweitens, dass die PKV neue Lösungen zur Kostenentlastung braucht, um die Tarife nicht weiter zu verteuern. Letztlich geht es um die gleiche Frage wie bei der GKV: Wie kann sie dem Versicherten ohne zusätzliches Geld mehr bieten? Die Antwort hierauf sind Verträge mit Ärzten, Apotheken und anderen Leistungserbringern. Schon von daher werden sich beide Systeme annähern. Es bleibt spannend, wer letztlich die besseren Lösungen vorweisen kann.
Die Bosch BKK ist jedenfalls auf diesem Gebiet seit langem führend. Derzeit arbeiten 2.400 Ärzte und mehr als 54.000 Versicherte mit Mitarbeitern der Kasse an diesem Thema. Nur ein kleiner Teil von ihnen ist zwar direkt involviert. Aber wer als Kranker von den Verträgen profitiert, spürt die Vorteile deutlich. Wer bei der Bosch BKK versichert ist, kann davon ausgehen, früher als alle anderen zu höherwertigen Versicherungs-
leistungen zu kommen. In Teilbereichen ist dies heute schon verwirklicht. Und von heute auf morgen sind die Versiche-
rungssysteme nicht einfach umzustellen.