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Häufige Fragen
Häufige Fragen zur eGK
Wir haben hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. In der Downloadbox finden Sie diese als PDF zum Download.
Warum überhaupt eine neue Gesundheitskarte?
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geht auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) zurück, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Es fordert unter anderem die Einführung des eRezepts sowie der elektronischen Gesundheitskarte bis zum 1. Januar 2006. Weitere Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und der elektronische Arztbrief werden folgen.
Mit der neuen Karte sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
> Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung,
unter anderem auch der Arzneimittelsicherheit
> Verbesserung patientenorientierter Dienstleistungen
> Stärkung der Eigenverantwortung, Mitwirkungsbereitschaft
und -initiative der Patienten
> Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungs-
transparenz im Gesundheitswesen
> Optimierung von Arbeitsprozessen und Bereitstellung von
aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen
Wer hat welche Vorteile von der neuen Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte verbessert die Kommunikation im Gesundheitswesen - nicht nur mit dem Patienten, sondern auch zwischen allen Versorgungssektoren, also Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken u.a.
Die wesentlichen Vorteile für Patienten bestehen darin, dass
> wichtige Gesundheitsdaten besser verfügbar sind,
zum Beispiel im Notfall und beim Arztwechsel.
> sie selbst einen besseren Überblick über ihren eigenen
Gesundheitsstatus erhalten. Dadurch wird Ihre Eigen-
verantwortung gestärkt.
Auch das deutsche Gesundheitswesen insgesamt soll von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte profitieren:
> bessere Verzahnung der unterschiedlichen Anbieter von
Gesundheitsleistungen auf ambulanter, stationärer und
rehabilitativer Ebene
> Beitrag zur Verbesserung der Kompatibilität von
vorhandenen und sich entwickelnden Telematik-
anwendungen
Wer ist für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig?
Bei diesem Projekt arbeiten alle Akteure des Gesundheitssystems zusammen. Beteiligt sind Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Kliniken. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen hat die gemeinsame Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine eigene Gesellschaft gegründet, die "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (gematik). Sie arbeitet mit dem Bundesgesundheitsministerium und der deutschen Industrie zusammen.
Wer trägt die Kosten für die Einführung der eGK?
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Weiterentwicklung Ihrer Versichertenkarte. Die geschätzten Gesamtkosten des Projekts „Einführung der Gesundheitskarte“ liegen zwischen 1,4 und 1,7 Milliarden Euro. Die Testphase wird von der "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (gematik) finanziert. Die Kosten für die Herstellung der elektronischen Gesundheitskarte tragen die Krankenkassen. Die an den Testverfahren teilnehmenden Ärzte und Apotheken erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die entsprechenden Landesbeauftragten sind die zentralen Genehmigungs- und Akzeptanzinstanzen bei der Abnahme der qualitätsgesicherten Lösungsarchitektur, der Einrichtung und Durchführung von Testregionen und der Einführung der Gesundheitskarte. Sie und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung als rechtliche Aufsichtsinstanz geben die Verfahren frei; das ist die Voraussetzung für eine flächendeckende Umsetzung des Projekts.
Kann jeder Arzt meine medizinischen Daten lesen?
Das hängt von Ihnen ab. Sie legen mit Ihrem Arzt fest, wer auf welche Daten zugreifen können soll. Sie können beispielsweise festlegen, dass die Daten über eine Psychotherapie oder eine Geschlechtskrankheit nur Ihrem Hausarzt zugänglich sind. Sie können aber auch festlegen, dass alle behandelnden Ärzte alle Daten einsehen können.
Kann die Krankenkasse auf die gespeicherten Daten zugreifen?
Nein, denn Sie haben die Hoheit über Ihre Daten. Lediglich Angehörige der Heilberufe können mit Ihrem Heilberufeausweis auf Ihre medizinischen Daten zugreifen – sofern Sie die Daten durch die Eingabe Ihrer PIN freigeben. Die Krankenkasse kann lediglich Ihre Versichertenstammdaten (Name, Adresse, Versichertenstatus und -nummer) auslesen.
Wie kann ich überprüfen, welche Daten auf meiner Karte gespeichert sind?
Die Notfalldaten und das eRezept können Sie nur zusammen mit einem Arzt oder Apotheker einsehen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen so genannte eKioske zum Einsatz kommen, an denen Sie selbst Einblick auf die Karte nehmen können.
Droht der „gläserne Patient“?
Der Gefahr, durch immer mehr Technik und gespeicherte Daten zum gläsernen Patienten zu werden, wird durch folgende Maßnahmen und den gesetzlichen Regelungen ein Riegel vorgeschoben:
> Für den Transport und die Speicherung medizinischer
Daten jeglicher Art auf Servern und auf der Karte gilt
der unabdingbare Grundsatz der Verschlüsselung.
Die Verschlüsselung erfolgt hierbei mittels der
Gesundheitskarte selbst; ohne sie können
Informationen nicht gelesen werden.
> Die Erstellung von Bewegungsprofilen bei der Online-
Nutzung von Anwendungsdiensten wird durch die
Anonymisierung des Arztbezuges verhindert.
> Datentransport und Datenhaltung erfolgen mit dem
Grundprinzip der verteilten Server (System der verteilten
Datenhaltung). Der Arzt benötigt zusätzlich zur vorgelegten
elektronischen Gesundheitskarte zur Zugriffsautorisierung
einen "elektronischen Heilberufeausweis". Jeder
Versicherte entscheidet in Zukunft selbst, welche
zusätzlichen Daten auf seiner Gesundheitskarte
gespeichert werden. Und der Versicherte wacht darüber,
wer seine Daten einsehen kann.
Wie sieht die neue Gesundheitskarte aus?
Auf der Vorderseite der Karte befinden sich:
> Prozessorchip
> Lichtbild
> Name
> Krankenkasse
> Kassennummer
> Versichertennummer
> Name und Logo Ihrer Krankenversicherung
> Logo des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik
Auf der Rückseite der Karte befinden sich:
> Feld für die Unterschrift
> Europäische Krankenversicherungskarte
Wieso ist die eGK mit einem Lichtbild versehen?
Dies dient der sofortigen Identifikation Ihrer Person und schließt den Missbrauch der Karte durch Dritte aus. Gesundheitskarten ohne Lichtbild gibt es nur in Ausnahmefällen und zwar bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei schwer kranken oder pflegebedürftigen Menschen.
Was versteht man unter dem „elektronischen Rezept“?
Eine der ersten Anwendungen, die mit der elektronischen Gesundheitskarte umgesetzt werden, ist das elektronische Rezept. D.h. Rezepte werden künftig nur noch in elektronischer Form verfügbar sein, entweder auf der Karte selbst oder auf einem durch die Karte zugänglichen „eRezept-Server“.
Praktisch umgesetzt bedeutet die Anwendung des eRezeptes folgendes: Der Arzt erstellt Ihr Rezept an seinem Computer, signiert es mittels seines Heilberufeausweises digital und speichert es entweder direkt auf der eGK oder auf einem eRezept-Server. In der Apotheke lösen Sie das Rezept ein, indem Sie Ihre Gesundheitskarte dem Apotheker übergeben und dieser sich gleichzeitig mit seinem Heilberufeausweis Zugang zu dem gespeicherten Rezept verschafft. Der Apotheker überprüft ggf. Arzneimittelrisiken und ergänzt auf Ihren Wunsch die Arzneimitteldokumentation. Sie erhalten Ihr Arzneimittel und der Apotheker löscht das Rezept, so dass ein erneutes Einlösen nicht möglich ist.
Muss ich mein Medikament bzw. Rezept immer selbst abholen?
Nein, wie beim Papierrezept gibt es auch beim elektronischen Rezept Stellvertreterregelungen, d.h. Sie können eine andere Person beauftragen, Ihr Medikament für Sie abzuholen.
Was sind Notfalldaten?
Dazu zählen zum Beispiel chronische Erkrankungen, Allergien, Implantate oder Impfungen wie auch die Blutgruppe. Auch Arzneimittelunverträglichkeiten fallen hierunter. Es besteht auch die Möglichkeit, Kontaktdaten zu speichern, damit im Notfall Verwandte bzw. der behandelnde Arzt verständigt werden können.
Wo werden die Notfalldaten gespeichert?
Die Notfalldaten werden auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, wenn der Versicherte seinem Arzt sein Einverständnis dafür erteilt. Für die Speicherung und Änderung der Notfalldaten muss der Versicherte seine PIN eingeben.
Behält meine bisherige Versichertenkarte während der Testphase Ihre Gültigkeit?
Selbstverständlich. Wir als Krankenkasse sind natürlich daran interessiert, dass Sie Ihre neue Gesundheitskarte so oft wie möglich benutzen. Doch da nicht alle Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an dem Test teilnehmen, benötigen Sie auch weiterhin Ihre alte Krankenversichertenkarte.
Was ist der elektronische Heilberufeausweis?
Der elektronische Heilberufeausweis ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkarten-Format, der einen Mikrochip enthält. Damit können Angehörige der Heilberufe zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher ver- und entschlüsseln. Erst dadurch werden Funktionen wie das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich.
Ohne den elektronischen Heilberufeausweis könnten die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden. Er ist damit für Ärzte und Apotheker sowie alle anderen Heilberufe der Schlüssel, mit dem sie Zugang zu Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte erhalten. Rezepte, Arztbriefe und Röntgenbilder, die heute noch per Hand oder per Post weitergegeben werden, lassen sich mit Hilfe des neuen Heilberufeausweises sicher elektronisch austauschen.
Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis?
Der Patient legt beim Arztbesuch oder in der Apotheke seine eGK vor. Für einen Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte benötigen Ärzte, Apotheker und Kliniken einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), der bei den jeweiligen Heilberufekammern beantragt werden muss. Über neue Kartenlesegeräte werden beide Karten gleichzeitig eingelesen und so Informationen verfügbar gemacht.
Die Daten sind entweder direkt auf der eGK oder auf Servern gespeichert. Welche Daten gespeichert werden dürfen, entscheidet der Patient. Die Krankenkassen stellen die Basisdaten der Versicherten zur Verfügung, haben aber auf die medizinischen Daten keinen Zugriff. Den Behandlern stehen somit immer aktuelle Entscheidungsgrundlagen für eine weiterführende Behandlung zur Verfügung.
Was passiert mit der Gesundheitskarte nach dem Ablauf des Tests?
Die für den Test ausgegebenen Karten sind nur begrenzt gültig. Spätestens nach deren Ablauf erfolgt eine Neuausgabe. Die bereits erhobenen Daten bleiben erhalten.
Wie verhalte ich mich, wenn ich meine Gesundheitskarte verloren habe oder sie nicht funktioniert?
Ist das Einlesen der Karte beim Arzt oder Apotheker nicht möglich, verwenden Sie bitte Ihre bisherige Krankenversicherungskarte und wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. In der Apotheke lösen Sie dann das vom behandelnden Arzt parallel ausgestellte Papierrezept ein. Im Falle einer Beschädigung oder des Verlustes Ihrer Karte oder bei der Änderung Ihrer Adressdaten informieren Sie bitte umgehend Ihre Krankenkasse. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre PIN vergessen haben. Bei Verlust oder einem offensichtlich technischen Defekt der Karte bekommen Sie eine neue Testkarte.
Was passiert, wenn der Strom ausfällt oder das Netz zusammenbricht?
Die elektronischen Netze, mit denen bei der elektronischen Gesundheitskarte gearbeitet wird, sind sehr stabil. Sollte es doch einmal zu einem Zusammenbruch des Stromnetzes kommen, werden Sie natürlich trotzdem behandelt. Ggf. stellt der Arzt dann ausnahmsweise ein Papierrezept aus.
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Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte
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