Einheitlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung
Der Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen liegt seit dem 01.01.2011 bei 15,5 Prozent. Davon bezahlen die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Berechnet wird der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung vom Bruttoverdienst, jedoch höchstens von 3.825,00 Euro („Beitragsbemessungsgrenze 2012“).
Pflicht- oder freiwillig versichert?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt in 2012 auf 50.850,00 Euro. Das sind auf den Monat umgerechnet 4.237,50 Euro. Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2012 unter diesem Wert, sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2012 über 4.237,50 Euro, sind Sie freiwillig versichert.
Familienversicherung
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn das Gesamteinkommen eines Familienangehörigen 2012 die Grenze von 375,00 Euro nicht übersteigt.
Studentische Krankenversicherung
Der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung der Studenten liegt seit Beginn des Sommersemesters 2011 bei 64,77 Euro. Für die Pflegeversicherung liegt er seit dem Sommersemester 2011 bei 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für Kinderlose.
Beiträge aus Betriebsrenten und Pensionen
Haben pflichtversicherte Rentner außer der Rente noch rentenähnliche Einnahmen, wie z. B. Betriebs- und Zusatzrenten, Pensionen oder ein Einkommen aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit, müssen Sie hiervon ebenfalls Beiträge zahlen und allein tragen - allerdings nur, wenn diese Bezüge 2012 den Betrag von 131,25 Euro überschreiten und maximal bis zur dann geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 3.825,00 Euro. Pflichtversicherte Rentner zahlen aus ihren Versorgungsbezügen Beiträge nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz.