Änderungen bei den Beiträgen

 
Kundenberaterin im Kundengespräch
Einheitlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung
Der Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen liegt weiterhin bei 14,9 Prozent. Davon bezahlen die Arbeitnehmer 7,9 Prozent und die Arbeitgeber 7,0 Prozent. Berechnet wird der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung vom Brutto-
verdienst, höchstens jedoch von 3.750 Euro im Jahr 2010 („Beitragsbemessungsgrenze“).

Pflicht- oder freiwillig versichert?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2010 auf 49.950 Euro. Das sind auf den Monat umgerechnet 4.162,50 Euro. Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2010 unter diesem Wert, sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnah-
men 2010 über 4.162,50 Euro, sind Sie freiwillig versichert.

Familienversicherung
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn das Gesamteinkommen eines Familienangehörigen 2010 die Grenze von 365,00 Euro nicht übersteigt.

Studentische Krankenversicherung
Der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung der Studenten liegt seit 1.7.2009 bei 53,40 Euro. Für die Pflegever-
sicherung zahlen sie 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro für Kinder-
lose.

Beiträge aus Betriebsrenten und Pensionen
Haben pflichtversicherte Rentner außer der Rente noch rentenähnliche Einnahmen, wie z. B. Betriebs- und Zusatz-
renten, Pensionen oder ein Einkommen aus einer neben-
beruflichen selbständigen Tätigkeit, müssen Sie hiervon ebenfalls Beiträge zahlen und allein tragen - allerdings nur, wenn diese Bezüge 2010 den Betrag von 127,75 Euro über-
schreiten und maximal bis zur Beitragsbemessungs-
grenze von 3.750 Euro. Pflichtversicherte Rentner zahlen aus ihren Versorgungsbezügen Beiträge nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz.