Mit Wirkung zum 1.8.2009 hat die Bundesregierung die bis dahin geltenden Regelungen zur Absicherung von Kranken-
geld für Selbständige und unständig oder befristet Beschäftig-
te geändert. Der Wahltarif „Option K“ wurde somit zum 31.7.2009 per Gesetz beendet.
Ab sofort bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten zur Absicherung von Krankengeld:
- Mit dem Wahltarif "Option K" sichern Sie sich Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie rechts in der Linkbox.
- Seit 1.8.2009 können Sie alternativ auch gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. In diesem Fall erhöht sich Ihr Krankenkassen-
beitrag um 0,6 Prozentpunkte auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (derzeit 15,5 Prozent).
- Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit der Krankengeldabsicherung über eine private Zusatzversicherung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Angebote unseres Kooperations-
partners der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.