"Option K" für Selbständige

 
Drei Versicherte
Mit Wirkung zum 1.8.2009 hat die Bundesregierung die bis dahin geltenden Regelungen zur Absicherung von Kranken-
geld für Selbständige und unständig oder befristet Beschäftig-
te geändert. Der Wahltarif „Option K“ wurde somit zum 31.7.2009 per Gesetz beendet.

Ab sofort bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten zur Absicherung von Krankengeld:
  • Mit dem Wahltarif "Option K" sichern Sie sich Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie rechts in der Linkbox.

  • Seit 1.8.2009 können Sie alternativ auch gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. In diesem Fall erhöht sich Ihr Krankenkassen-
    beitrag um 0,6 Prozentpunkte auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (derzeit 15,5 Prozent).

  • Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit der Krankengeldabsicherung über eine private Zusatzversicherung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Angebote unseres Kooperations-
    partners der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.