Mit Wirkung zum 1.8.2009 hat die Bundesregierung die seit 1.1.2009 geltenden Regelungen zur Absicherung von Kran-
kengeld für Selbständige, unständig/befristet Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten geändert. In Folge dessen hat die Bosch BKK die "Option K"-Wahltarife für Selbständige und Künstler/Publizisten angepasst.
Für Selbständige und befristet Beschäftigte bestehen künftig weitere Wahlmöglichkeiten zur Absicherung von Krankengeld. Hinweise dazu finden Sie in der Rubrik "Für Selbständige".
Künstler und Publizisten finden die Möglichkeiten ihrer Absicherung über einen Wahltarif in der Rubrik "Für Künstler/Publizisten".