Mit der Pflegereform 2008 wurde die Pflegezeit eingeführt. Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern können sich für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen, um einen in der Pflegeversicherung eingestuften nahen Angehörigen zu Hause zu betreuen. Diese Freistellung ist unbezahlt, aber die Sozialversicherung bleibt bestehen, ebenso wie der Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach Ende der Pflegezeit.
Die Pflegezeit ist beim Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Inanspruchnahme schriftlich anzukündigen. Dabei sollen der gewünschte Zeitraum wie auch der zeitliche Umfang mitgeteilt werden.
Bei einem akut eintretenden Pflegefall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Tage zur Organisation der Pflege unbezahlt freistellen zu lassen. Dies gilt auch für kleinere Betriebe. Allerdings muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden, welche die Notwendigkeit einer solchen Freistellung begründet.
Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema finden Sie im nebenstehenden Dokument.