Bei einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ (z. B. durch eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung) besteht meistens ein deutlich erhöhter Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Die bereits seit dem Jahr 2002 eingeführten Leistungen wurden ab dem 1. Juli 2008 erweitert.
Eine wichtige Neuerung sieht vor, dass auch Personen, die nicht die Kriterien der Pflegestufe I erfüllen, diese Leistungen erhalten können, wenn die Gutachter des MDK eine solche „eingeschränkte Alltagskompetenz“ bestätigen.
Seit Juli 2008 sind die folgenden finanziellen Leistungen vorgesehen:
- 100 EUR monatlich als Grundbetrag bei einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
- 200 EUR monatlich als erhöhter Betrag bei einem im Vergleich zum Grundbetrag höheren Betreuungsaufwand
Der Betrag kann nur zweckgebunden durch Pflegeeinrich-
tungen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen verwendet werden. Diese sind:
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur Anleitung und Betreuung
- Besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Alzheimerkranke
- Die so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die z. B. von einem Pflegestützpunkt vermittelt werden