Zusätzliche Betreuung

 
Älteres Pärchen am Meer
Bei einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ (z. B. durch eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung) besteht meistens ein deutlich erhöhter Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Die bereits seit dem Jahr 2002 eingeführten Leistungen wurden ab dem 1. Juli 2008 erweitert.

Eine wichtige Neuerung sieht vor, dass auch Personen, die nicht die Kriterien der Pflegestufe I erfüllen, diese Leistungen erhalten können, wenn die Gutachter des MDK eine solche „eingeschränkte Alltagskompetenz“ bestätigen.

Seit Juli 2008 sind die folgenden finanziellen Leistungen vorgesehen:

  • 100 EUR monatlich als Grundbetrag bei einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
  • 200 EUR monatlich als erhöhter Betrag bei einem im Vergleich zum Grundbetrag höheren Betreuungsaufwand

Der Betrag kann nur zweckgebunden durch Pflegeeinrich-
tungen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen verwendet werden. Diese sind:

  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur Anleitung und Betreuung
  • Besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Alzheimerkranke
  • Die so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die z. B. von einem Pflegestützpunkt vermittelt werden