Welche Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet - welche nicht?
Vorsorgen und gesund bleiben ist wichtig - wir unterstützen Sie dabei! Daher bleiben folgende Leistungen, die zur Prävention und Gesunderhaltung empfohlen und sinnvoll sind, grundsätzlich von der Anrechnung auf Ihre Prämie ausgenommen:
- Gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnvorsorge und Schutzimpfungen
- Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen
- Leistungen für mitversicherte Angehörige unter 18 Jahren
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft
- sowie Behandlungskosten bei niedergelassenen Vertragsärzten und Zahnärzten, die mit einer so genannten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (bisher "Kopfpauschale") abgegolten werden; ausgenommen hiervon sind Kosten für daraus folgende Verordnungen
Alle anderen Leistungen wie z. B. Behandlungen im Kranken-
haus, ambulante Kuren, Verordnungen in Folge ärztlicher Behandlung oder Leistungen volljähriger mitversicherter Familienangehöriger werden mit den der Bosch BKK tat-
sächlich entstehenden Kosten angerechnet – auch wenn diese im Ausland angefallen sind.