Was heißt "Selbstbehalt-Tarif"?
Das Prinzip des Selbstbehalts ist seit langem aus der Kfz-Versicherung bekannt: Für die Bereitschaft, im Schadenfall einen gewissen Eigenanteil der Reparaturkosten zu tragen, erhält der Versicherte eine Sonderprämie, wenn keine oder nur wenige Kosten verursacht werden.
Diese Möglichkeit bietet Ihnen die Bosch BKK jetzt in der Krankenversicherung. Mitglieder, die am Wahltarif "Option S" teilnehmen, können eine Prämie erhalten, falls sie und ihre volljährigen Familienversicherten im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen haben. 50 Prozent der möglichen Jahresprämie erhalten sie unmittelbar nach dem Beitritt als Vorauszahlung.
Wer kann mitmachen?
Den Wahltarif "Option S" kann jedes Mitglied wählen, es sei denn, seine Beiträge werden vollständig von Dritten (bei-
spielsweise der Bundesagentur für Arbeit) getragen. Die Wahl der Tarif-Stufe richtet sich nach dem Jahreseinkommen.
Der Entscheidung sollte eine realistische Einschätzung der gesundheitlichen Situation vorangehen. Mit der Wahl ist eine dreijährige Bindung an den Tarif und die Bosch BKK verbun-
den. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in besonderen Härtefällen.