Wer darf werben?
Alle Versicherten der Bosch BKK.
Wer darf nicht teilnehmen?
Mitarbeiter/innen der Bosch BKK.
Wer kann geworben werden?
Angehörige, Freunde und Bekannte in der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme: AOK-Regionen Schleswig-Holstein und Bremen), soweit sie nicht privat versichert sind.
Was muss der Werber tun?
Ein neues Mitglied für die Bosch BKK gewinnen, mit ihm den Antrag auf Mitgliedschaft zur Krankenversicherung vollständig ausfüllen und an die Bosch BKK senden. (Die Mitgliedschaft muss rechtskräftig werden.)
Welche Prämien kann der Werber auswählen?
20 EUR bzw. ein Jahreslos der "Aktion Mensch". Wirbt er gleichzeitig zwei neue Mitglieder, kann er statt zwei Prämien seiner Wahl auch die Isio Strauch- und Gartenschere wählen.
Wer nimmt an den Verlosungen teil?
An den Verlosungen eines Quartals nimmt jeder Werber teil, der einen Antrag des Geworbenen (siehe oben) im jeweiligen Quartal bei der Bosch BKK einreicht. Die Preise wurden gestiftet und sind nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. An der Jahresendverlosung nehmen alle Werber teil, die bis zum Ende des Kalenderjahres zwei oder mehr neue Mitglieder geworben haben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Preise können nicht in Geld umge-
tauscht werden.