Elektronisches Meldeverfahren

 
Geschäftsmänner im Gespräch
Elektronischer Versand von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen

Am 1. Januar 2006 wurde der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und den Krankenkassen neu geregelt. Basis für die Neuregelung war das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsverein-
fachungsgesetz).

Seit diesem Zeitpunkt müssen die Arbeitgeber die Meldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Das bedeutet, dass Meldungen und Beitragsnachweise nicht mehr manuell abgegeben werden dürfen. Das aufwändige Ausfüllen der Nachweise und das Verschicken der Daten per Post entfällt. Dadurch wurde das Meldeverfahren deutlich einfacher und schneller. Gleichzeitig wurde auch den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit allen Arbeitgebern direkt in Dialog zu treten und Rückmeldungen schnell und gezielt zu kommuni-
zieren.

In einem Merkblatt (siehe nebenstehender Link) haben wir ausführliche Informationen zum elektronischen Versenden von Meldungen und Beitragsnachweisen für Sie zusammenge-
stellt.