Die Leistungen der Bosch BKK und die dafür notwendige Verwaltung finanzieren unsere Versicherten mit ihren Beiträgen. Deshalb ist uns ein verantwortungsvoller Umgang mit den Versichertengeldern ein besonderes Anliegen. Dass die vorhandenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden – dafür trägt nicht nur die Selbstverwaltung Sorge, sondern auch der Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der Bosch BKK.
Gibt es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder einen zweckwidrigen Einsatz von Versichertengeldern, geht der Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten der Sache nach. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Beiträge auch tatsächlich dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Damit wir prüfen können, ob ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt, benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Kontaktadresse des Hinweisgebers
- Name und ggf. Anschrift der betroffenen Person
- Name der auffällig gewordenen Person oder des Leistungserbringers
- Schilderung der Sachverhaltes
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.