Sie verbringen Ihren privaten Urlaub im Ausland? Dann denken Sie zusätzlich zu Ihrem Auslandskrankenschein auch an eine private Auslandsreisekrankenversicherung! Denn viele Kosten können im Krankheitsfall dadurch abgedeckt werden (z. B. Rücktransport).
Die Zusatzversicherung der Barmenia Versicherungen für private Auslandsreisen können Sie direkt in einer unserer Geschäftsstellen bei Ihrem persönlichen Kundenberater abschließen. Dies geht schnell und unkompliziert und
Sie sind in den „schönsten Wochen des Jahres“ bestens abgesichert.
Ihr Versicherungsschutz:
- ist gewährleistet, egal wo Sie sich im Ausland aufhalten
- gilt für alle privaten Auslandsreisen für die Dauer von bis zu sechs Wochen
- schützt in jedem Alter (keine Altershöchstgrenze)
Profitieren Sie von diesen Leistungen:
- Alle akut notwendig werdenden ambulanten und stationären Heilbehandlungen inklusive der ebenfalls notwendigen Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen
am vorhandenen Zahnersatz
- Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug zu 100% bei lebensgefährdenden Erkrankungen
- Für sonstige Rücktransporte oder eine Überführung aus dem Ausland die Mehrkosten bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse
- Benötigen Sie Unterstützung bei einem Krankheitsfall im Ausland? Die Barmenia medi-line berät Sie rund um die Uhr mit ausgebildetem Fachpersonal
Günstige Beiträge
Eintrittsalter Beitrag 0 - 17 Jahre 4,32 Euro
18 - 59 Jahre 5,16 Euro
60 - 69 Jahre 16,08 Euro
ab 70 Jahre 25,20 Euro
Ihre Bosch BKK erledigt das für Sie: Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten, können Sie danach alle Rechnungen bei uns einreichen – wir leiten diese für Sie an die Barmenia Versicherungen weiter. So erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihre Kosten erstattet.
Weitere Informationen hierzu und den Antrag finden Sie auch nebenstehend als Download. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater oder an die Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.
Krank im Ausland?
Für den Fall, dass Sie während Ihrer Auslandsreise arbeits-
unfähig werden, informieren Sie bitte uns und Ihren Arbeit-
geber schnellstmöglich. Teilen Sie uns dabei bitte Beginn und Dauer der Krankheit sowie Ihre Urlaubsanschrift mit. Fordern Sie vom ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbe-
scheinigung an und senden diese bitte möglichst innerhalb einer Woche an uns. Sind Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig, informieren Sie bitte uns und Ihren Arbeitgeber.