Zuzahlungsbefreiung

 
Portrait einer liegenden Frau
Teilweise Befreiung
Wir befreien Sie von Zuzahlungen, wenn diese zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen.

Befreiung chronisch Kranker
Sind Sie wegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung? Dann befreien wir Sie von Zuzahlungen, wenn diese ein Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen.

Beantragung der Befreiung
Sammeln Sie alle Belege pro Kalenderjahr, bei denen Sie eine Zuzahlung geleistet haben. Wenn Sie die Zuzahlungs-
grenze erreicht haben, reichen Sie die Belege bei uns ein.

Wann Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie ganz leicht mit unserem Zuzahlungsrechner ausrechnen.

Arzneimittel ohne Zuzahlung
Auf Vorschlag der Krankenkassen hat der Gesetzgeber 2006 die Möglichkeit geschaffen, Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Seither haben immer mehr Hersteller ihre Preise entspre-
chend angepasst, so dass Sie zahlreiche Arzneimittel heute ohne Zuzahlung erhalten können. 

Zuzahlungsrechner