Es ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer möglich, Pflegebedürftige zu Hause zu betreuen. Für Versicherte, die auf die ständige Betreuung in Pflegeheimen angewiesen sind, werden deshalb die Pflegekosten übernommen.
Sie erhalten ab dem 1. Januar 2012 monatlich bis zu
- 1.023 EUR (Pflegestufe 1)
- 1.279 EUR (Pflegestufe 2)
- 1.550 EUR (Pflegestufe 3)
- in Härtefällen bis zu 1.918 EUR.
Unterkunft und Verpflegung (die so genannten Hotelkosten) müssen die Versicherten selbst bezahlen.
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden? Dann bezahlt die Pflegeversicherung eine teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege einschließlich der Transportkosten.
Da dieser Betrag mit den übrigen Pflegeleistungen verrechnet wird, lassen Sie sich im Bedarfsfall am besten von unseren Kundenberatern über die Ihnen zustehende Leistung individuell beraten.