Die Einstufung in die Pflegeversicherung

 
Älteres Pärchen am Meer
Die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Kranken-
versicherung) können anhand der jeweils festgelegten Kriterien die folgenden Pflegestufen vergeben:

Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernäh-
rung und Mobilität (= Grundpflege) benötigen und daneben mehrfach in der Woche auf Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Der Zeitaufwand für die not-
wendigen Leistungen der Grundpflege und der hauswirt-
schaftlichen Versorgung muss über die Woche gesehen im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei davon auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Personen, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benöti-
gen. Der Zeitaufwand für die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss dabei im Laufe einer Woche durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag betragen, wobei auf die Grundpflege hiervon mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Personen, die bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind und daneben zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Grundpflege und die haus-
wirtschaftliche Versorgung muss im Laufe einer Woche im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei hiervon mindestens 4 Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

Einstufung bei Kindern
Wenn Kinder pflegebedürftig sind, wird für die Festlegung der Pflegestufe nicht der gesamte Pflegeaufwand berücksichtigt. Ausgehend davon, dass auch gesunde und altersentspre-
chend entwickelte Kinder Pflege und Betreuung beanspru-
chen, wird die Pflegestufe danach festgelegt, welchen Mehr-
bedarf an Hilfe das pflegebedürftige Kind gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind hat.